Wieviel zählt ZWPr. in BW ? |
|
|
Verfasst am: 17.09.2006 12:58 |
|
|
Ich hab jetzt schon unterscheidliches gehört. Aber es heißt ja die Teilnahme an der zwpr. ist vorraussetzung für die zulassung zur Abchlussprüfung. Nun meinte jemand bei mir im Betrieb man könnte durch die zwp. auch durchfallen stimmt das ? Ich dachte nur die Teilnahme sei wichtig. Betrifft nun Baden Württemberg. |
|
|
|
Verfasst am: 17.09.2006 13:11 |
|
|
Nein, man kann nicht durchfallen. Steht auch in der Ausbildungsverordnung zum Bankkaufmann drin. Den müsste dir dein Arbeitgeber am 1. Tag ausgehändigt haben.
Teilnehmen ja, aber zur Teilnahme reicht ja die Anwesenheit und die bestätigst du mit deinem Namen auf der Prüfung. |
|
|
|
Verfasst am: 17.09.2006 20:27 |
|
|
ok, steht zwar nicht explizit drin, dass man nicht durchfallen kann, aber in der Einladung zur Zwischenprüfung stand ja auch, dass die Teilnahme vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist.
War mir nur ein wenig unsicher |
|
|
|
Verfasst am: 18.09.2006 08:24 |
|
|
Theoretisch kannst du auch deinen Namen aufs Blatt setzen nach 5 Minuten wieder von dort verschwinden und bist dann trotzdem Zur AP zugelassen.
Wie gesagt, die Teilnahme zählt, nicht das Ergebnis.
Heißt aber nicht, dass du dich nicht bemühen musst! Sonst gibts Mecker vom Chef! |
|
|
|
Verfasst am: 18.09.2006 11:11 |
|
|
bin auch aus bw......mankann nicht durch die zp fallen.....
bei uns sind die damals hundsmiserabel ausgefallen und in der ap waren wir alle echt gut....... |
|
|
|