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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

ZP Herbst 2000
 
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2006 09:22
Hi brauch mal eure Hilfe... also
Kd. Müller legt Wert 15.08 200 000DM an als Festgeld 30 Tage, danach soll Einlage als Sichteinlage weitergeführt werden. Wert 25.09 hebt sie das gesamte Guthaben inkl.Zinsen ab... Festgeld 3%
Sichteinlagen 0,5%

Wieviel Zast inkl. Soli zahlt sie wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

ok klar is zinsen für die 30 Tage sind 500DM davon Zast sind schon 158,25 DM und das ist auch die Lösung.. aber werden die Zinsen für die 10 Tage als Sichteinlage nicht berücksichtigt....
gabs damals ne Freigrenzen... wenn ja wie war die damals? wie sieht sie jetzt aus.. ab wann muss man Zast zahlen? hab irgendwas von 10€ im Kopf aber????

schon mal danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2006 09:59
Vom Zinsabschlag ausgenommen sind Zinsen auf Girokonten, wenn der Zinssatz nicht mehr als 1 % beträgt.
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2006 10:10
super danke für die schnelle antwort...
aber auch zinsen wenn sie unter 10€ liegen , oder?????
Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.09.2006 10:10
Ist man nicht auch von der ZAST befreit, wenn man nicht über den Betrag von 20,- Zinsen pro Jahr Jahr kommt?

______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ...

Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2006 12:19
Die Zinsen auf Sichteinlagen werden nicht berücksichtigt, wenn sie pro Konto unter 10 € liegen.
 

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