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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Wer weiß den ob man beim Anderkonto nen Freisteller st
 
Master
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 11:19 - Geaendert am: 22.09.2006 11:20
kann? In Bezug auf ein Rechtsanwalt Anderkonto!
daria85
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.09.2006 11:22
beim Anderkonto kann KEIN Freistellungsauftrag erteilt werden
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 11:28
Anderkonto wird meist in Form eines Girokontos angelegt und daher ist ein FSA irrelevant.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 11:31
nuja kommt drauf an wie die verzinsung auf dem girokonto wäre.

aber nein man kann kein freistellungsauftrag für ein ander konto einreichen
Master
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 11:31
okay.

Auch wenn Anderkonto= Festgeld
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 11:32
auch dann net
es ist wurscht was das für nen anderkonto ist. festgeld, sparbuch, konto -> ein freisteller ist nicht möglich
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 11:58
Nicht möglich ist die Abstandnahme vom Zinsabschlag für Ander-, Nießbrauch- und Treuhandkonten, Konten mit abweichend wirtschaftlich Berechtigtem, Konten bei denen der Kontoinhaber nicht Gläubiger ist sowie für Gemeinschaftskonten (außer Ehegatten) wie z. B. Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften.
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 12:10
Bei Konten, wo nicht für eigene Rechnung gehandelt wird, ist grundsätzlich keine Freistellung möglich.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 12:17
Sach ich doch!
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 12:38
Jaja, ist ja gut... Immer locker bleiben! ;-)
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.09.2006 13:23
Mach ich Sahnequark *g*
 

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