Todesfall!! Fiamt Meldung!?!?! |
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Verfasst am: 25.09.2006 14:29 |
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Hey,
kurze Frage muss ich jetzt ab 1200€ Guthaben an das Fiamt melden oder 2500€?
ist wohl seit 2006 2500€!! stimmt das??
DANKE |
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Verfasst am: 25.09.2006 14:31 |
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Ich hab dass noch mit 1.200,00 EUR in Erinnerung (1/2005) |
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Verfasst am: 25.09.2006 14:43 |
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Also ab 2006 sind es 2.500 €! |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:19 |
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Das sind doch nie 2500,00 €
Ich bin mir ganz sicher, dass immer noch ab 1201,00€ eine Meldung erstellt werden muss. |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:26 |
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Mit 100 % iger Sicherheit:
Es sind 2500,- €
Sobald das Guthaben der Konten und Depots diesen Wert übersteigt, bzw. ein Schließfach vorhanden ist, muss Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht werden.
War die letzten Wochen in der entsprechenden Abteilung und habe Massen von solchen Meldungen an das FA geschickt.
LG
Pennywise |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:26 |
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2500,- EUR
absolut sicher !-------------------------------------------------
-no talking, just fucking- |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:31 |
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Sag ich doch! Mir glaub wieder keiner.... |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:31 |
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Da gabs ne Änderung ab 2006. Jetzt sinds 2.500 €.
davor warens 1.200 €. |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:32 |
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Absolutely 2.500 Euro seit 01.01.2006
Steht in jedem aktuellen Buch....... |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:33 |
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2500,00 Euro |
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Verfasst am: 25.09.2006 15:34 |
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Hab selber grad im Gesetz §33 ErbStG nachgeschaut,
tatsächlich 2500,00€. |
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Verfasst am: 25.09.2006 16:11 - Geaendert am: 26.09.2006 09:04 |
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Quellenangaben würden manchmal weiterhelfen wenn man so sicher ist...
Sorry will nciht meckern, aber wenn beide Seiten sagen sie wären 100% sicher sollten beide vllt. mal nach Quellen schauen.
Wobei man die 2500,- € aus dem täglichen Geschäft schon im Kopf haben sollte |
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Verfasst am: 25.09.2006 17:26 |
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100 % 2.500,00 €, hab in letzer Zeit so viele Todesfälle bearbeitet, ich weiß des! |
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Verfasst am: 25.09.2006 19:34 |
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Ich bin mir auch ganz sicher, dass ab 2500€ gemeldet werden muss.
Zu bedenken ist:
Meldung an das Finanzamt
o Ab einem Gesamtguthaben von 2500€
o Schließfächer und Verwahrstücke
o Bis spätestens einen Monat nach Bekannt werden des Todesfalls (Sonst Bußgeld)
o Zinserträge aus dem laufendem Geschäftsjahr bis Todestag für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere ausgenommen Zinsen für Sichteinlagen unter 1%
o Anfangssalden des Todestages - sonst Salden des Vortages
o Bei einem Depotkonto ist der Kurswert des Todestages anzugeben
o Konten zu Gunsten Dritter mit Name und Anschrift des Begünstigten
o Bei Tod von Notaren, müssen die Anderkonten ohne Kontostand gemeldet werden
o Mietkautionskonten, die auf den Namen des Verstorbenen ausgestellt sind, können gemeldet werden. (Toter = Vermieter)
o Darlehen und Guthaben dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
o Darlehen können unter Bemerkungen angegeben werden
o Centbeträge werden abgeschnitten ohne zu runden. |
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Verfasst am: 25.09.2006 20:24 |
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Hallo zusammen!
Ganz wichtig!
Es wird ab einem Kontoguthaben von mehr als 2.500,00€ gemeldet nicht ab 2.500,00€ |
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Verfasst am: 25.09.2006 21:19 |
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Richtig!
4) Die Anzeige darf nur unterbleiben,
1...
2 wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2.500 Euro nicht übersteigt. |
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Verfasst am: 26.09.2006 13:16 |
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Vielen Dank für die tollen Antworten!!!
Ich muss jetzt mal ein bisschen über meine Lehrerin meckern!!!
Auf allen von Ihr ausgeteilten Arbeitsblättern steht 1200€!! Und alle 2 Schulblöcke hatte ich dieses Jahr (in 2006)!!! D.h. die Gesetzesänderung war schon aktuell und verkündet!!!!
Wenn ich beim lernen nicht zufällig mit jemanden gesprochen hätte, der das aktuelle BBL-Buch hat...
.... dann hät ich in der Prüfung mit 1200€ gerechnet!!!
das ist doch ne Sauerrei!!! |
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Verfasst am: 26.09.2006 17:58 |
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also wenn der Betrag genau 2.500,00 Euro ist muss ich nicht melden.Bei 2500,01 müsst ich schon oder?
Also bis einschließlich 2500,00 nicht oder? |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:02 |
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Ich wiederhole!
In der Durchführungsverordnung steht verkürzt:
Die Anzeige darf nur unterbleiben,wenn der Wert 2.500 Euro nicht übersteigt. |
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