Ein paar Fragen zu VZ, Pfändung u. Zinsen! |
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Verfasst am: 26.09.2006 12:38 - Geaendert am: 26.09.2006 12:40 |
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Da morgen ja der große Tag ist hab ich noch ein paar Lücken bei mir im Gehirn entdeckt:
Ich habe sämtliche Unterlagen über VZ verlegt. Kann mir ja jemand ein Rechenbeispiel geben o. ein Link wo das erklärt wird wie man das rechnet?
Als zweites bräuchte ich sämtliche Zinsformeln d.h. wie man Tage, Zinssatz u. Kapital ausrechnet (Schande über mein Haupt das ich das nicht weiß aber anscheinend ist es die Nervosität vor Morgen)
Und drittens verstehe ich nicht warum bei der ZP Herbst 2003 Aufgabe 3 nichts überwiesen wird? Wird da gewartet bis 5130 Euro Guthaben drauf sind u. dann wird erst überwiesen?
Normal wird ja der Pfändungsbetrag soweit überwiesen wie Guthaben drauf ist bzw. es wird der Dispo ausgenutzt oder? Das heißt bei einem Pfändungsbetrag von 1000 Euro und einem Guthaben des Kunden von 500 Euro überweiß ich doch die 500 Euro Guthaben oder? (Bei nem Dispo dann den kompletten Betrag) oder lieg ich da falsch? |
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Verfasst am: 26.09.2006 12:50 |
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1.)Also bei VZ rechnest du nach der 90 Tage - Methode!
z= K*1/4p*90 Tage
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365*100
2.)Das ist auch die Zinsformel!
z=K * p * t
-------------
365*100
Zu drittens kann ich dir leider nix sagen, weil ich die Aufgabe nicht kenne! |
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Verfasst am: 26.09.2006 13:38 |
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Ich meinte eigentlich die genauen Formeln aufgelöst nach k, p u. t (formeln umstellen ist nicht meine Stärke)
ja irgendwie muss ich doch bei dem Betrag den der Kunde vorher abhebt die 2000 Euro noch abziehen oder?
bei der Aufgabe kommt ein Pfändungs & Überweisungsbeschluss von 5130 Euro rein. Es gibt einmal ein Sparkonto mit 2000, Giro mit 1500 und noch ein Giro mit 4000 Soll! Wieviel wird das KI überweisen? Antwort: garnichts.
Ist das vielleicht so weil man das Guthaben mit unseren eigenen Forderungen (4000 Euro) gegenrechnen muss u. deshalb nichts übrig bleibt? |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:04 |
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wieso teile ich bei den Zinsrechnungen denn nochmal durch 365x100 und nicht durch 360x100???????????? |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:07 |
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Deine Theorie ist richtig :)
Das KI befriedigt erst die eigenen Forderungen bevor es das Guthaben an den Pfändungsgegner überweist!
Liebe Grüße,
Miriam |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:09 |
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Das kommt drauf an ob du die kaufmännische Berechnungsmethode oder die taggenaue benutzt.
Normalerweise wird bei Kontenabrechnung immer 3o/360 gerechnet, also durch 360*100 geteilt |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:10 |
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also....
p= z*100*360
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K*t
K= z*100*360
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p*t
t= z*100*360
--------------
K*p
und....? Zusammenhang erkannt????
die Pfüb. aufg. :
also, wir machen hier von unserem Recht Gebrauch, zunächst unsere eigenen Forderungen ggü dem Kunden geltend zu machen. Daher kannn nichts überwiesen werden!!! |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:12 |
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und noch was--....wenn Zinsen vom letzten Jahr angefallen sind, dann kannst du diese bis 28.02 d.nächsten J. VZ-frei abholen, zusätzlich zu den 2000!!! Machen die gerne, die IHK-Teufel!!!!
Hab auch mal ne Frage: Wann sind immer Schaltjahre????????? Bitte helft mir |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:14 |
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Moin!
Schaltjahre sind alle 4 Jahre.
Sprich 2000, 2004, 2008, usw.
Immer dann wenn auch Olympia ist. |
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Verfasst am: 26.09.2006 14:16 |
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oh danke (was weiß ich von olympia????) aber das mit den vollen Jahren das merk ich mir schon noch irgendwie.... |
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Verfasst am: 26.09.2006 16:19 |
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Danke für eure superschnellen Antworten!
Mit den VZ bin ich aber immer noch nicht schlauer. |
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Verfasst am: 26.09.2006 17:04 |
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Schaltjahre sind Jahre, die durch 4 ohne Rest teilbar sind. |
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Verfasst am: 26.09.2006 17:10 |
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@ Knaeckham
Das wär zu einfach, is ja auch Winter-Olympiade.....______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt! |
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Verfasst am: 26.09.2006 17:12 |
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Da hast du recht @ Kugelfang
Aber die Olympiade, um genau zu sein, sind die 4 Jahre zwischen den Olympischen Spielen.
Aber damit auch genug kluggescheißt :-) |
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Verfasst am: 26.09.2006 17:18 |
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Das ist doch ganz einfach - wenn jetzt ein Kunde kommt und sein Geld sofort heute vom Sparbuch mitnehmen will, ohne dass ers vorher gekündigt hat: Sagen wir mal er hat 4000 Euro (2000 darf er so mitnehmen pro Monat) drauf und der gesetzl. Zins (Habenzins) beträgt: 0,5% dann lautet die Formel zum errechnen so:
Rechenweg: 0,5% / 3 (da man 1/3Prozent vom Habenzins nimmt) = 0,167%
dann die Zinsformel nach der 90 Tage (3Monate Kündigungsfristformel)
z = k x p x t
------------
360x100
z = 2000 € x 0,167% x 90 Tage
---------------------------------
360 x 100
= 0,84Euro Vorschusszinsen
Also lautet der Betrag der ausgezahlt wird auf 4000€ und die Gebühren betragen: 0,84 Euro
Gruss Siaro |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:57 |
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hab garnicht gewusst dass das so einfach ist, dankeschön! |
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Verfasst am: 26.09.2006 19:15 - Geaendert am: 26.09.2006 19:16 |
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Du schreibst am Anfang etwas von den 2000 Euro die du abziehen musst... das gilt aber NUR bei einer Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist, bei allen längeren Spareinlagen gibt es den Freibetrag von 2000 EUR nicht. Zusätzlich ist zu beachten, dass bis zum 28.02.20.. über Zinserträge aus dem Vorjahr ebenfalls VZ-frei verfügt werden kann, wenn also z.b. der Kunde 220 Euro Zinsen bekommen hat für eine 3monatige Spareinlage und am 10.02. Verfügen will, dann stehen ihm 2220 Euro VZ-frei zu! |
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Verfasst am: 26.09.2006 19:39 |
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warum nimmt man um die VZ zu berechnen 1/3 vom Habenzins. ich dachte es waren immer 1/4 ?? oder?? |
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Verfasst am: 26.09.2006 19:43 |
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Ist mir garnicht aufgefallen... Ich kenn‘s auch mit 1/4, in Poldis‘ Formel steht‘s auch richtig drin:
z= K* 1/4 p*90 Tage
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365*100 |
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Verfasst am: 26.09.2006 19:46 |
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habe mich jetzt schon gewundert ich bin mir aber schon sicher das es 1/4 ist. |
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