Vertretung der Gesellschaften |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:13 |
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Hey, wie wird die
- AG
- GmbH
- KG
- OHG
- GbR
- Partnergesellschaft
vertreten?
z. B. bei der AG die Vorstände einzeln, oder gemeinsam?
Danke :-) |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:20 - Geaendert am: 26.09.2006 18:25 |
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Alsooooooo,
ich hoffe es spring einer ein wenn ich mich hier vertun sollte:
Unterscheiden musst du das Innen- und das Aussenverhältnis:
Innenverhältnis:
OHG Einzelgeschäftsführungsbefugnis und bei außerordentlichen Geschäften gemeinsam
KG ebenfalls Einzeln und bei außerordentlichen Geschäften haben die Kommanditisten Widerspruchsrecht
AG nur gemeinsam
GmbH nur gemeinsam
GbR nur gemeinsam
Partnerschaft einzeln
Außenverhältnis:
OHG einzeln
KG einzeln
AG gemeinsam
GmbH gemeinsam
GbR gemeinsam
Partnerschaft einzeln
Das sind aber die gesetzlichen Regelungen. Im Gesellschaftervertrag kann auch bei der OHG beispielsweise gemeinsame Vertretungsbefugnis vereinbart werden oder es können Gesellschafter ausgeschlossen werden. Das muss aber dann ins HR eingetragen sein!
Ich hoffe das hat alles seine Richtigkeit, ich werde verbessert wenn was nicht stimmt und ich konnte dir weiterhelfen!
Gruß Merl1n |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:30 |
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Ich stimme ihr total zu, was sie geschrieben hat.
Steht auch so im Grill drin!!!
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:33 |
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Naja, bin zwar männlich aber macht ja nix!
<=o) |
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Verfasst am: 26.09.2006 18:54 |
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ich glaub du bist der laufende Grill-Podolski *g* |
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Verfasst am: 26.09.2006 19:01 |
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Hehe, lol!!!
Naja, so manches hab ich mir für morgen wirklich in de Kopp gekloppt... |
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