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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Preisaushang, Preisverzeichnis
 
suseee
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2006 19:44
Weiß jmd so grob den Unterschied zw. Preisaushang und Preisverzeichnis???
RebeccaS
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2006 19:45
Is doch das Gleiche, dachte ich..?
suseee
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2006 19:47
hab ich auch gedacht, aber bei zp herbst 2004 aufgabe 34 hört sichs irgendwie teilweise so an, als ob da ein unterschied besteht... vllt. wolln die ein aber nur verwirren. ich weiß es ja net
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2006 19:56
also im preisaushang isnd Preise für Entgelte und Zinsen (Spar und Girokonten, Karten, Kredite.....), im Preisverzeichnis weitere Dienstleistungen und Wertstellungsregelungen, beides ist nur für Privatkundengeschäft
suseee
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2006 20:00
thanxxxxx :)
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2006 20:02
Man kann auch sagen, dass der Aushang ein gesetzlich vorgeschriebener Auszug aus dem (umfangreicheren) Verzeichnis ist.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2006 20:03 - Geaendert am: 26.09.2006 20:04
Richtig. Damit ist das Preisverzeichnis umfangreicher als der Preisaushang.
 

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