Aufgabe 36 bei der ZP 2006 |
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Verfasst am: 27.09.2006 13:17 |
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habe einen freund der heute die ZP geschrieben hat. er wollte mal was fragen wegen einer aufgabe, dass ich hiermit für ihn mache. und zwar die aufgabe 36.
Ihr KI hat zum 01.01.2006 eine neue Datenverarbeitungsanlage gekauft.
Anschaffungspreis: 94000 zuzügl. 16 % Umsatzsteuer
Anschaffungsnebenkosten: 26000 zuzügl. 16 % Umsatzs.
Die Anlage kommt in umsatzsteuerbefreiten Abteilung zum einsatz. Sie besitzt eine betriebgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Es wird die degressive Abschreibungsmethode mit einem Satz von 20% p.a. festgelegt. Berechnen sie die anschaffungskosten.
und aufgabe 37:
berechnen sie den Buchwert zum Ende des 3. Jahres.
weiss jemand wie man das rechnet? ich weiss es nicht mehr bin schon lange aus der ausbildung.
vielen dank vorraus |
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Verfasst am: 27.09.2006 13:43 - Geaendert am: 27.09.2006 15:05 |
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habe einen freund der heute die ZP geschrieben hat. er wollte mal was fragen wegen einer aufgabe, dass ich hiermit für ihn mache. und zwar die aufgabe 36.
Ihr KI hat zum 01.01.2006 eine neue Datenverarbeitungsanlage gekauft.
Anschaffungspreis: 94000 zuzügl. 16 % Umsatzsteuer
Anschaffungsnebenkosten: 26000 zuzügl. 16 % Umsatzs.
Die Anlage kommt in umsatzsteuerbefreiten Abteilung zum einsatz. Sie besitzt eine betriebgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Es wird die degressive Abschreibungsmethode mit einem Satz von 20% p.a. festgelegt. Berechnen sie die anschaffungskosten.
und aufgabe 37:
berechnen sie den Buchwert zum Ende des 3. Jahres.
weiss jemand wie man das rechnet? ich weiss es nicht mehr bin schon lange aus der ausbildung.
vielen dank vorraus
Hier die Lösung: |
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Verfasst am: 27.09.2006 13:45 |
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ich glaube dasist falsch,es wurde die degressive Abschreibungsbetrag gewählt...d.h minus 20% |
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Verfasst am: 27.09.2006 13:53 |
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94000 + 26000 = 110000
das sind aber keine 110000 sondern 120000 |
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Verfasst am: 27.09.2006 14:04 |
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Da es sich hierbei um einen umsatzsteuerfreien Bereich handelt, sind jeweils Bruttobeträge zu berechnen. Anschaffungsnebenkosten zählen zu den Anschaffungskosten, daher die Lösung:
94000 + 16 % = 109.040,00 €
26000 + 16 % = 30.160,00 €
macht zusammen = 139.200,00 €
Abzuschreiben ist dreimal 20 % des jeweiligen Buchwertes:
139200,00 € * 0,8 * 0,8 * 0,8 = 71270,40 € |
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Verfasst am: 27.09.2006 14:06 |
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die lösung hab ich auch. 139.200,00 und 71.270,40 |
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Verfasst am: 27.09.2006 14:09 |
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Hier ist meine Lösung:
36.)
Anschaffungskosten=
94.000 € x 1,16 + 26.000 € x 1,16= 139.200 €.
37.) degressive Abschribung von 20 %
1. Jahr: RBW 139.200 € x 0,8= 111.360 €
2. Jahr: RBW 111.360 € x 0,8= 89.088 €
3. Jahr: RBW 89.088 € x 0,8= 71.270,40 €
-> also: 71.270,40 €.
Keine Gewähr, aber vielleicht hilft‘s ja! |
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Verfasst am: 27.09.2006 15:07 |
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Ihr habt selbstverständlich recht ;-) hab das schnell schnell nochmal eingestellt - habs falsch gerechnet hier und richtig in der ZP.
Habe die Aufgabe unabhängig von meinem Ergebnis hier nochmal mit dem Windowsrechner getippt - leider falsch
SORRY
;-) |
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Verfasst am: 27.09.2006 15:16 |
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hallöchen zusammen,
wollte mal fragen, ob ihr euch auch sicher seid?
meines erachtens wird mit ust gekauft also 120.000 + 16% ,
aber die abschreibung wird von den 120.000 berechnet, weil die sachen doch für eine nicht ust-pflichtige abteilung waren:
meine lösung:
kauf : 120.000 +16% = 139.200
abschreibung: 120.000
-20% 24.000
usw ..
restbuchwert nachm 3. jahr : 61.440
was sagt ihr ? |
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Verfasst am: 27.09.2006 15:21 |
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Gerade weil es in einer USt-freien Abteilung eingesetzt wird, können wir die MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.
Damit zählen Sie zu den Anschaffungskosten, von denen abgeschrieben wird.
Sorry |
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Verfasst am: 27.09.2006 17:26 |
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Hey!
Meiner Meinung nach die Umsatzsteuer rauf (109040 + 30160= 139200). Diese Zahl kursiert hier ja auch schon...
Bei der Abschreibung immer wieder (3x) die 20% auf den Restbuchwert...Macht hoffentlich dann 71270,40... |
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Verfasst am: 27.09.2006 18:16 |
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Herr Rathner, könnten SIe nicht mal sagen was Sie für richig halten !?
die aufgabe wurde ja abgeschrieben !?
wäre echt super, denn ich habe das mit dem USt. frei uach sio verstanden, dass man die dann nicht mitrechnen darf !?
weil sie meiner meinung nach beim kauf auch nciht bezahlt worden sind. |
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Verfasst am: 27.09.2006 21:35 |
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Umsatzsteuerfrei beduett das die Umsatzsteuer nicht einzeln ausgewiesen werden und nicht extra über das Umsatzsteuerkonto gebucht werden darf. Deshalb muss die Umsatzsteuer zum Betrag addiert und mit abgeschrieben werden. Bei Umsatzsteuerpflichtige Gegenständen muss die Umsatzsteuer einzeln ausgewiesen werden. |
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Verfasst am: 27.09.2006 22:29 |
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139.200 EUR habe ich auch, ABER:
Ist es nicht so, dass im 3. Jahr von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt wird???
Ich komme da nämlich auf 69.202,29 EUR.Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961 |
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Verfasst am: 28.09.2006 09:49 |
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Ganz klare Sache: 139.200€ (Lösungsweg kam ein paar mal dran, schreib ich nicht nochmal rein)
und 37: 71.270,40€. Kam der Lösungsweg auch schon mal dran |
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