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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Geringwertiges Wirtschaftsgut!!!!!Hilfe!!!!!!
 
jany
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.02.2007 20:14
hey!
kann mir nochmal einer schnell das mit dem geringwertigen wirtschaftsgut erklären? irgendwas mit unter 410? ich brauch des für die zp am kommenden mi! wann schreib ich denn das gut als geringw. wirtschaftsgut ab? wenn das gut nach abzug von steuern weniger als 410 € kostet??? schon mal vielen dank im vorraus;-)
Andre_SPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.02.2007 20:58
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig bewertbar und nutzbar sind, der Absetzung für Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 410 Euro nicht übersteigen.

GWG bis 60,00€ (Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer) wird sofort als Aufwand verbucht. Sie müssen nicht aktiviert werden.

GWG von 60,01€ bis 410€ werden im Jahr ihrer Anschaffung komplett abgeschrieben (am 31.12.)

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.02.2007 11:05
Besser geht es nicht!
jany
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.02.2007 14:10
oh cool, danke jetzt hab ichs gerafft;-)
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2008 17:26
Hallo.

Hab hier zumindest schon mal eine gute Zusammenfassung für GWG´s nach der alten Methode gefunden.

Kann jemand bitte noch mal posten was ich nun bei der neuen Regelung beachten muss?
Naddel88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 17:42
Anschaffungen bis 150 EUR Netto müssen sofort als Aufwand gebucht werden
Anschaffungen über 150 EUR bis 1.000 EUR Netto werden jährlich mit 1/5 ihres Wertes abgeschrieben.
Anschaffungen über 1000 EUR Netto sind linear monatsgenau über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Ich hoffe das stimmt alles so!?! Wäre um eine Bestätigung dankbar :)
Wrigleys
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2008 17:42
Hallo!

Wie sehen die Buchungen für GWG < 60€ aus und wie GWG > 60,00 - 410,00€? Bei 410€ auch netto, also ohne Umsatzsteuer?
Naddel88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2008 17:46 - Geaendert am: 06.05.2008 17:46
ja die Angaben beziehen sich immer auf netto Angaben
unter 60 €, sofort über Allgemeiner Verwaltungsaufwand als Aufwand erfasst
Allgemeiner Verwaltungsaufwand an KKK

unter 410 €, beim Kauf aktiviert und am Ende des ersten Jahres in voller Höhe abgeschrieben.
Abschreibung auf Sachanlagen an Betriebs- und Geschäftsausstattung
foryou
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 17:47
perfekt, genau das hab ich grad gesucht*G*
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2008 17:47 - Geaendert am: 06.05.2008 17:54
Danke!
Wrigleys
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2008 17:52
Auch Danke! ;)
JM86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2008 17:57
ist die 410 € Regel für GwG nicht veraltet

die neue ist doch was mit 150 und 1000 € oder ?
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2008 17:59
@ JM 86:

Ja, es wurde eben sowohl die neue, als auch die alte Regelung besprochen.

Lies den Thread nochmal richtig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2008 18:01
Unbedingt folgende Seite studieren:
http://www.rrathner.de/uebungsaufgabe%20neue%20Afa.pdf
 

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