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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
 
Jenny8286
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.02.2007 17:26
Ich versteh‘s einfach net und weder ger Grill, noch das Kompaktwissen können es mir vernünftig erklären...

Logisch, wenn wir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen, dass wir dann die Konten sperren. Aber wann überweise ich nur Teilbeträge und wann gar nichts? Hab in einer ZWP ne AUfgabe gehabt, wo wir das momentane Guthaben überwiesen haben und somit einen Teil der Pfändung bedient haben und in einer anderen Prüfung war ne Aufgabe wo nichts überwiesen wurde und wo nur die Konten gesperrt wurden.

Wovon ist das denn Abhängig?
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2007 18:51
vllt war in einer Aufgabe es nur ein Pfändungsbeschluss

denn es is nicht automatisch immre ein Überweisungsbeschluss dabei der muss beantragt werden.

schreib die aufgabe genau mal rein, dann können wir dir vllt auch noch besser helfen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2007 18:52
Es könnte sein, dass die Bank ältere Pfandrechte hat.

siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8538&forumid=5
-fernweh-
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2007 10:52
Das Pfandrecht der Bank geht immer vor, das sichern sich die Banken in den AGB´s.
Das bedeutet, dass die Banken nicht verpflichtet sind zu überweisen, wenn daraus ein Nachteil für sie entstehen würde (z. B. Konto im Minus).
Es ist also immer Situationsgebunden, ob überwiesen wir, oder nicht.

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