Auskunft bei juristischen Personen und Privatpersonen |
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Verfasst am: 27.02.2008 12:01 - Geaendert am: 27.02.2008 12:02 |
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Ich habe nächste Woche Zwischenprüfung und hab da mal ne Frage bezüglich der Auskunftserteilung an Dritte.
Also bei Privatpersonen wird doch nur eine Auskunft erteilt,wenn der dies ausdrücklich mit dem KI vereinbart hat.
Bei juristischen Personen wird doch immer Auskunft erteilt,außer es liegt eine andere Weisung dem KI vor.
Ist dies bei allen juristischen Personen so oder nur bei der GmbH?
Ausnahme : das Ki kann das Auskunftsverweigerungsrecht bei Zivilprozessen in Anspruch nehmen.
Achso und wenn Auskunft erteilt wird dürfen es nur allgemeine Daten enthalten keine Kontostände etc.
Ist dies jetzt alles so richtig,wie ich es geschrieben habe?
Danke für eure Hilfe |
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Verfasst am: 27.02.2008 16:00 - Geaendert am: 27.02.2008 16:00 |
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Grundsätzlich schon richtig, aber wir geben nicht jedem Auskunft über juristische Personen. Sondern nur bei Bankauskünften.
Der Unterschied ist, dass bei Privatkunden eine Einwilligung bestehen muss und bei juristischen Personen nicht.
Edit: Viel Glück nächste Woche, ich hab auch :) |
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