Bundesschatzbriefe |
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Verfasst am: 09.09.2008 20:04 |
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Kommen Bundesschatzbriefe in der Zwischenprüfung dran?
Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen,
konnte diese Frage bis jetzt nicht klären... |
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Verfasst am: 09.09.2008 20:13 |
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Ja natürlich, sämtliche Bundeswertpapiere werden vorausgesetzt und auch regelmäßig abgefragt. |
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Verfasst am: 10.09.2008 07:09 |
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Kann in der Zwischenprüfung aber nur drankommen, wenn es in der Schule auch behandelt wurde. Wir waren bei der Zwischenprüfung noch gar nicht beim Themengebiet Wertpapiere. |
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Verfasst am: 10.09.2008 07:11 |
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@troy
ähm? die ZP richtet sich doch net nach einzelnen Berufschulen...
wenn ihr mit nem Stoff bis zur AP net fertig werdet kanns doch trotzdem drankommen... |
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Verfasst am: 10.09.2008 07:25 |
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Ja, die Frage war aber, ob es in der ZP drankommt und das kann nunmal nicht drankommen, da ja für die ZP Richtlinien existieren, was drankommt. Z.b. Kontoführung/Zahlungsverlehr und ein kleiner Teil des Themengebietes Geldanlage.
Wertpapiere hatten wir erst im 3. Berufsschulblock . die ZP war aber nach dem 2. Block. |
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Verfasst am: 10.09.2008 11:55 - Geaendert am: 10.09.2008 11:56 |
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Es scheint immer noch nicht bekannt zu sein, dass es sowohl für die Zwischen- als auch für die Abschlussprüfung einen Prüfungskatalog gibt (U-Form-Verlag). Hierin sind alle prüfungsrelevanten Gebiete genannt. Das Wertpapiergeschäft ist im Bereich 07 Anlage auf Konten nicht genannt und somit nicht prüfungsrelevant. Sollte eine Frage aus diesem Bereich gestellt werden, ist diese angreifbar und würde in der Bewertung neutralisiert. Die Ausbildungsleitung müsste diese Unterlage haben, oder wenn nicht, besorgen können. Diese Unterlage ist für Prüfungen notwendig. Wenn Stoff, der im Katalog steht nicht unterrichtet wurde, ist das allerdings Pech für euch. Der Rahmenlehrplan schreibt die genannten Bereiche, die prüfungsrelevant sind, vor. |
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Verfasst am: 10.09.2008 12:41 |
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Rcihtig!
Bundesschatzbriefe und andere Wertpapiere werden in der Zwischenprüfung nicht geprüft. |
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