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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Darf ein Prokurist Konten für GmbH bzw. AG eröffne
 
Eyck
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.09.2008 17:24
Hallo an alle!

Ich hab da ne Frage auf die ich keine lösung finde! Ein prokurist darf ja eigentllich für jede Gesellschaft Konten eröffnen (OHG, KG) doch wie sieht es bei AG bzw. Gmbh aus, also Kapitalgesellschaften!
Ich hab da eine Aufgabe:

Eyck (17:14:25 19/09/2008)
Herr Fleißg ist Prokurist der Lustig GmbH in Gütersloh mit Einzelprokura. Er möchte für diese Gesellschaft erstmals ein Geschäftskonto bei Ihrem KI eröffnen! Sie bereiten als Mitarbeiter in Ihrem KI die Kontoeröffnung vor!

Eyck (17:14:39 19/09/2008)
Welche der folgenden Aktivitäten ist richtig?

Eyck (17:14:44 19/09/2008)
Richtige Antwort:

Eyck (17:15:36 19/09/2008)
Sie bitten Herrn Fleißig vor Unterzeichnung des Kontovertrags um die Vorlage eines aktuellen beglaubigten HR- Auszug der Lustig GmbH und seines Personalausweies zur Legitimation!"

Das ist doch so korreckt, oder ?

Aus anderen Quellen erfahre ich aber, dass ein Prokurist es nur mit den Geschäftsführern bzw. Vrstandsmitglieder eröffnen darf??

Bitte helft mir , was muss ich bei so einer Frage in der Zwischenprüfung ankreuzen!
Sandro88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2008 18:05 - Geaendert am: 19.09.2008 18:08
Mir sind keine Differenzierungen zwischen Personen - und Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Prokura bekannt.

Nach § 49.1 HGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Nach § 50.1 HGB ist eine Beschränkung des Umfangs der Prokura gegenüber Dritten unwirksam.

Ich gehe mal davon aus, dass hier eine Einzelprokura erteilt wurde. (Aus dem Sachverhalt geht das nicht hervor)

Der Prokurist darf somit auch bei Kapitalgesellschaften alleine Konten eröffnen.

Legitmation: Wie schon beschrieben mit HR-Auszug und Personalausweis des Prokuristen. Dass der HR-Auszug beglaubigt sein muss, ist mir nicht bekannt.
 

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