Bankauskunft |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:13 |
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Hey, ich hab da mal eine Frage. In einigen ZP sollte man die Auskunftsersuche mit den entsprechenden Auskunftserteilungen zusammenführen und da kommt dann folgendes bei raus:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuwert AGH bittet um Zusendung von Kontoumsatzlisten der Datec GmbH für die letzten drei Monate -> Auskunft wird nur erteilt, wenn der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis erklärt.
Ich dachte bei Bafin, Prüfern etc muss man eine Auskunft erteilen? Und bei einer GmbH muss doch der Kunde nicht ausdrücklich zustimmen? |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:22 - Geaendert am: 22.09.2008 16:23 |
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und woher weißt du ob diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wirklich von der GmbH beautragt wurde?
In der Praxis wäre das auch ungewöhnlich, wenn der Wirtschaftsprüfter Unterlagen anfordert, die prüfen ja die Jahresabschlüsse und wenn dazu Unterlagen fehlen, werden die ihrem Autraggeber sagen, was sie brauchen und der muss sie besorgen.
Außerdem geht es da um Umsätze nicht um Bankauskünfte, Bankauskünfte sind allgemein zu halten.
Eine Bank an Bankauskunft über eine juristische Person kann ohne Zustimmung erfolgen.
Auskünfte über Kontostände usw. dürfen an Dritte auch nur bei Vorlage eines richterlichen Beschlusses erfolgen. |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:28 |
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Das kommt auf den Prüfer an und den Grund seines Tätigwerdens, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist doch erst mal nix ofizielles wie Bafin, Bundesbank oder Finanzamt, sondern ein selbst vom zu prüfenden Unternehmen berufener Prüfer.
Umsätze sind dann natürlich auch noch besonders sensibel. Die Treuwert AHG könnte ja auch im Auftrag und Interesse eines Konkurrenten der Datec GmbH ein wenig ausforschen wollen. |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:32 - Geaendert am: 22.09.2008 16:32 |
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Der Bundesbank und dem Finanzamt darfst du auch nicht einfach so mal eine Auskunft geben. |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:32 |
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Oh, ok. Klingt logisch. ;) Vielen Dank! |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:34 |
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In der Aufgabe stand auch das mit der Bafin, die bittet um Auskünfte über alle Konten der GmbH, da muss ich die auch gegen den Willen erteilen. Wann denn dann zb nicht? |
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Verfasst am: 22.09.2008 16:42 |
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Wenn der Bafin Mitarbeiter eine Auskunft über sein Autohaus haben möchte, um dessen Bonität beim Autokauf zu kennen...
Nee, im ernst, es ist immer zu prüfen, weshalb die Auskunft, auf welcher rechtlichen Grundlage, erfolgen soll.
Nicht alles, was Behörden wie Bafin, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt machen, ist deshalb auch erlaubt. |
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