Preisaushang |
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Verfasst am: 14.08.2009 17:45 |
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Sagt mal, stehen im Preisaushang eigentlich nur die Preise im standardisierten Privatkundengeschäft oder auch Regelungen für die Firmenkunden?BIn auf folgende Frage gestoßen:
Frau Glück und Herr Pech intere s s ieren s ich für gün s tige Konditionen und s ind der Meinung, da s s die Tran s parenz der Zin s en und Gebühren durch die „Verordnung über die Prei s angaben" gewährlei s tet s ei. Wie informieren Sie s ie richtig?
1. Der Preisaushang enthält nur die Preise für Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft.
2. Konditionen für befristete Einlagen werden nur bis zu einer Laufzeit von 24 Monaten angegeben.
3. Die Preise des Preisaushangs gelten auch für die Geschäftsverbindung mit der GmbH & Co. KG. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
4. Änderungen der Konditionen werden spätestens 4 Wochen nach Aushang wirksam, wenn der Kunde nicht widerspricht.
5. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, individuell zusätzliche Dienstleistungen in das Preisverzeichnis aufzunehmen. |
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Verfasst am: 15.08.2009 10:43 |
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Ich meine Antwort 1 ... bin mir da jetzt aber gerade bisschen unsicher... |
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Verfasst am: 15.08.2009 12:07 |
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Es sollen die Verbraucher geschützt werden. Kaufleute sind nicht schutzwürdig. |
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Verfasst am: 17.08.2009 10:25 |
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Der Preisaushang enthält nur die Preise für Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft. |
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