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Zwischenprüfung
 
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.09.2009 15:29
Hallo, habe mal eine Frage bezüglich der Erbschaftsmeldung.
Wenn ein Kunde verstirbt und er ein Schließfach, ein Konto (Guthaben 1000,-€) und ein Sparkonto (Guthaben 1000,-€) hat, muss ich dann nur das Schließfach melden oder aufgrund dessen auch die restlichen Konten.
Normalerweise die Konten ja erst ab einem Wert über 2500,-€ und Schließfächer ja sowieso immer...
BarneY
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.09.2009 18:01
Hi!

Du hast dir die Antwort quasi schon selbst geschrieben! ^^

Denn:
Ein Schließfach muss immer gemeldet werden.

Konten erst ab einem GESAMT-Guthaben von 2.500.-, sonst nicht.

mfg
BarneY
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2009 10:55
Danke, habe ich mir auch schon fast gedacht aber ich wollte nochmal sicher gehen...
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.09.2009 13:55
Sehe ich etwas anders.

1. Kontoguthaben unter 2.500 € und kein Schließfach = keine Meldung
2. Konotguthaben ab 2.500 € und kein Schließfach = Meldung
3. Schließfach = Meldung des Fachs + aller Guthaben, auch unter 2.500 €

Nicht?
 

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