Zwischenprüfung |
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Verfasst am: 21.09.2009 15:29 |
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Hallo, habe mal eine Frage bezüglich der Erbschaftsmeldung.
Wenn ein Kunde verstirbt und er ein Schließfach, ein Konto (Guthaben 1000,-€) und ein Sparkonto (Guthaben 1000,-€) hat, muss ich dann nur das Schließfach melden oder aufgrund dessen auch die restlichen Konten.
Normalerweise die Konten ja erst ab einem Wert über 2500,-€ und Schließfächer ja sowieso immer... |
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Verfasst am: 21.09.2009 18:01 |
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Hi!
Du hast dir die Antwort quasi schon selbst geschrieben! ^^
Denn:
Ein Schließfach muss immer gemeldet werden.
Konten erst ab einem GESAMT-Guthaben von 2.500.-, sonst nicht.
mfg
BarneY |
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Verfasst am: 22.09.2009 10:55 |
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Danke, habe ich mir auch schon fast gedacht aber ich wollte nochmal sicher gehen... |
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Verfasst am: 29.09.2009 13:55 |
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Sehe ich etwas anders.
1. Kontoguthaben unter 2.500 € und kein Schließfach = keine Meldung
2. Konotguthaben ab 2.500 € und kein Schließfach = Meldung
3. Schließfach = Meldung des Fachs + aller Guthaben, auch unter 2.500 €
Nicht? |
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