Frage zur Zwischenprüfung (mal wieder) |
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Verfasst am: 23.09.2009 12:40 |
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Folgende Frage habe ich an euch, die ich nicht nachvollziehen kann. Zu finden im Buch von Grundmann.
Frau Wieck, Kundin der Nordbank AG, möchte bei der Firma Atelco am Electronic-Cash-Terminal unter Verwendung der Maestro-Karte und PIN einen PC bezahlen, der 2.255,00 EUR kosten soll. Über welchen Betrag kann sie am Terminal verfügen?
A Zahlungen am Electronic-Cash-Terminal sind nur bis
200,00 EUR garantiert
B Frau Wieck kann über den noch nicht genutzten Betrag
ihres Verfügungsrahmens verfügen
C Die Firma Atelco setzt den max. Verfügungsrahmen der
Kundin aus Sicherheitsgründen selbst fest
D Frau Wieck kann im Rahmen ihres Kontoguthabens
einschließlich des eingeräumten Dispos unbeschränkt
verfügen
E Frau Wieck kann am Electronic-Cash-Terminal über max.
1500,00 EUR innerhalb eins Kalendermonats verfügen
Laut Grundmann ist B richtig, allerdings bin ich der meinung, dass D richtig ist.
Wo liegt mein Denkfehler? |
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Verfasst am: 23.09.2009 12:58 - Geaendert am: 23.09.2009 13:04 |
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Annahme: Guthaben 10.000 €
Verfügungsrahmen 15.000 €
Man kann doch nicht über 15.000 € verfügen?
Vorschlag: In der Kopfzeile sollte das Thema stehen, z. B.
Barabhebung am Bankautomaten |
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Verfasst am: 23.09.2009 13:05 |
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Ich verstehe das so, dass Frau Wieck nur (bei Ihrer Annahme) über 15.000,-€ verfügen kann aber sie kann doch insgesamt über 25.000,-€ verfügen? |
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Verfasst am: 23.09.2009 13:08 |
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Ah schon gut, jetzt habe ich es. Danke |
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Verfasst am: 23.09.2009 13:09 - Geaendert am: 23.09.2009 13:14 |
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Also mit Verfügungsrahmen verstehe ich den max. Betrag mit dem man täglich bzw. wöchentlich mit der Karte zahlen kann. Z. b. ist das bei uns so, dass man mit der Karte max. 2000 € täglich an Terminals bezahlen kann. -> B ist aufgrund dessen richtig.
Verständlich? (bzw. verstehe ich das mit Verfügungsrahmen überhaupt richtig?!)
@ Hermann
Aber die Kundin möchte doch gar nicht am Automaten bar abheben, sondern im Geschäft mit der Karte bezahlen.. |
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Verfasst am: 23.09.2009 13:24 |
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Die Lösung von Crazy ist richtig!
Es gibt zum schutz vor Diebstahl einen verfügungsrahmen, der sowohl täglich, wöchentlich als auch Monatlich sein kann. Oftmals gibt es sogar alle 3! Mann kann dann nur abheben, bzw mit der Karte bis zu diesem Betrag bezahlen egal wieviel man auf dem Konto hat, solange natürlich der Kontostand über dem maximalen Verfügungsrahmen ist. sonst geht es nur bis zum Kontostand + Dispo. |
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Verfasst am: 23.09.2009 13:34 |
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So sehe ich das auch..
und ich finde auch, dass in der Kopfzeile das Thema stehen sollte, wie Hermann schon sagte.. |
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