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Verfasst am: 26.09.2009 16:26 |
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Hey,
Bankauskunft habe ich mir bisher so gemerkt:
Privatkunden:
Bankauskunft nur dann, wenn konkreter Anlass besteht und der Kunde ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
Geschäftskunden:
Bankauskunft wenn konkreter Anlass besteht. Zustimmung muss nicht eingeholt werden, Kunde muss Bankauskunft ausdrücklich verneinen.
Folgende Aufgabe
ZP Frühjahr 09
Kreditbank AG liegt Anfrage der Getränkelogistik AG vor, mit der wir keine Geschäftsbeziehung haben.
Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse von Kunde Volker O., Inhaber des Restaurants Forsthaus.
Lösung:
Sie lehnen die Auskunft ab und verweisen die Getränkelogistik an Ihre Hausbank, da diese Anfrage an die Kreditbank AG stellen soll.
Warum?
Gruß,
semmel92 |
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