Rechnungswesen Umsatzsteuer |
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Verfasst am: 27.09.2009 23:40 |
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Hallo, brauche mal eure Hilfe bei folgender Frage.
Welche Bereiche innerhalb einer Bank sind umsatzsteuerpflichtig und welche -befreit ? Brauche dies für die ZP am Mittwoch und habe nichts in den Unterlagen... |
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Verfasst am: 28.09.2009 09:59 |
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Ok danke für die Info. |
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Verfasst am: 28.09.2009 10:03 |
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Bei folgenden Geschäften fällt keine Umsatzsteuer an:
1. Kreditgeschäft: Zinszahlungen
2. Effektengeschäften: Vermittlungsprovisionen
3. Zahlungsverkehr: Entgelte
Umsatzsteuer wird berechnet:
- Depotgebühren, Schließfachmiete
- Maklerprovision bei Immobiliengeschäften
- Wertermittlung von Grundstücken |
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Verfasst am: 28.09.2009 10:20 |
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Danke Herrmann, jetzt habe ich nochmal eine gute Aufstellung mit der ich arbeiten kann. |
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Verfasst am: 28.09.2009 21:51 |
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Und wie ist es in der Organisation/ Revision mit der Ust?
(ZwiPrü Frühjahr 09) |
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Verfasst am: 28.09.2009 22:36 |
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Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, kann auch keine Vorsteuer ansetzen. |
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Verfasst am: 29.09.2009 13:20 |
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Im Zweifel befindet man sich in der Bank meist im USt-freien Bereich. Das trifft immer dann zu, wenn keine eindeutige Zuordnung stattfinden kann. "Organisation/Revision" ist z.B. eine verwaltende Abteilung, die kümmert sich um verschiedene Bereiche. Daher kann man sie nicht eindeutig zuordnen und sie is USt-frei.
Oft kommt einfach vor Kreditabteilung, Zahlungsverkeher. Diese sind USt-Frei. Wenn es aber um eine TresorAnlage geht für SCHLIESSFÄCHER, befindest du dich im USt-pflichtigen Bereich, da bei Schließfachmieten Mehrwertsteuer berechnet wird. |
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