Auflösung eines Sparkontos: Aufgabe 9 ZP Herbst 2009 |
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Verfasst am: 03.10.2009 19:38 |
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Annahme: VZ-Zinssatz = 1/4 des Habenzinssatzes
(11.000 € - 2.000€) * 0,75 % * 90
--------------------------------------------- = 4,22 € Vorschusszinsen
100 * 360 * 4
Auflösung am 25.09. -> Wert 24.09. 11.000,00
+ Zi nsen: 11.000 € * 0,75 * 264/100/360=60,50 €
./. KESt: (60,50-4,22) * 25 % = 14,07 €
./. SoliZ: 14,07 € * 5,5 % = 0,77 €
Auszahlung: 11.000 € + 60,50 € - 4,22 € - 14,07 € - 0,77 € = 11.041,44 € |
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Verfasst am: 03.10.2009 21:31 |
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Hey, mich würde interessieren, ob noch jemand so "blöd" war wie ich und die Regel angewandt hat
"Vorschusszinsen betragen 1/4 des Habenzinses, mindestens aber 0,25 %"
Wir haben Sparbuch 0,50% Zinsen. VZ ist aber 0,25 %, weil der mindestens verlangt wird, und nicht 1/4, was 0,125% wären.
Liebe Grüße,
Wiggle |
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Verfasst am: 04.10.2009 09:04 - Geaendert am: 04.10.2009 09:52 |
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Da Privatbanken die Vorschusszinsen anders als die Sparkassen berechnen, ist diese Aufgabe nicht genau formuliert.
Im Text kommt Kreditbank AG vor. Somit gelten die Bedingungen für den Sparverkehr der Privatbanken.
Beispiel:
Werden Spareinlagen ausnahmsweise ohne Kündigung
zurückgezahlt, so kann die Bank von dem Kunden dafür
Vorschusszinsen verlangen. Der jeweilige Vorschusszinssatz
wird durch den Preisaushang in den Geschäftsräumen
der kontoführenden Stelle bekanntgegeben.
Woher weiß nun der Prüfling, was im Preisaushang der Kreditbank AG zu Spareinlagen steht? |
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