ZWP Frühjahr 2010 AUFGABE 38 A |
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 14:10 |
|
|
Kann mir bitte jemand sagen wie man dort auf das Ergebnis von 13.771,77 kommt?
Ich versteh es nicht :-(
Vielen lieben Dank im Voraus. |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 14:13 |
|
|
wenn ich die aufgabe hätte - ja! |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 15:22 - Geaendert am: 08.04.2010 15:26 |
|
|
38. Aufgabe
Die Kreditbank AG hat am 15.02.2010 einen neuen Dienstwagen erworben, der überwiegend für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen eingesetzt wird:
Auszug aus der Rechnung des Autohauses
Köln, 16.02.2010
Pkw-Kaufpreis 50.000,00 EUR
Überführungskosten 500,00 EUR
=Gesamtsumme =50.500,00 EUR
zzgl. Umsatzsteuer 19% 9.595,00 EUR
=Rechnungsbetrag =60.095,00 EUR
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen sieben Tagen auf unser Konto 28921 in Ihrem Hause.
...
Einkommensteuergesetz (EStG) -Auszug-
...
§ 7 Absetzung für Abnutzu g oder Substanzverringerung
...
(2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen.
....
a) Ermitteln Sie den Abschreibungsbetrag in EUR im Jahr der Anschaffung. Die Abschreibung soll zum steuerlichen höchstmöglichen Wert erfolgen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Pkw beträgt sechs Jahre.
Richitge Lösung ist 13.771,7 EUR.
WIE KOMMT MAN DORT BITTE DRAUF????
Dankeeeeee im Voraus!!! :-) |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 15:27 - Geaendert am: 08.04.2010 15:27 |
|
|
und was soll man da berechnen? |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 15:29 - Geaendert am: 08.04.2010 15:29 |
|
|
Ach ich hab es schon :)
Man ich bin so ein Dussel.... *arghhhhh*
Trotzdem vielen Dank ;-) |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 15:35 |
|
|
erklär bitte. steh in moment auch auf dem schlauch |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 17:18 |
|
|
Ja also folgender Rechenweg:
Der Rechnungsbetrag von 60.095,00 EUR muss man erst mal durch 4 Jahre teilen (weil 25% degressive Absschreibung sind ja 4 Jahre ).
60.095,00 / 4 = 15.023,75 EUR (für das ganze Jahr der Abschreibungsbetrag)
Aber da der Pkw ja erst im Februar gekauft hat darf man nur 11 Monate für den Abschreibungsbetrag berechnen, deswegen teilt man den für das erste Jahr ermittelten Rechnungsbetrag durch 12 Monate und multipliziert es dann mit 11 Monate...und dann hat man die Lösung :-).
15.023,75 EUR / 12 Monate = 1.251,979167 EUR * 11 Monate = 13.771,77083 EUR !!! (für die 11 Monate)
Ist ja eigentlich einfach...aber in der Prüfung war ich dafür leider mal wieder zu dumm *arghhhh*
Menno....*seufZzzZ* |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 19:04 |
|
|
Wenn man ein Anlagegut in 4 Jahren mit jeweils 25 % vom Anschaffungswert abschreibt, spricht man von
linearer Abschreibung. |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2010 20:24 |
|
|
Ja aber der höchstzulässige Prozentsatz für degressive Abschreibung ist ja zur Zeit 25%.
Siehe bitte auch Gesetzesauszug?
Oder versteh ich da jetzt etwas wieder falsch? |
|
|
|
Verfasst am: 09.04.2010 13:50 |
|
|
Nein das ist vollkommen richtig. Nur in 2006 und 2007 durfte max. 30% konjunkturpolitisch abgeschrieben werden. In diesem Fall wäre zwar die geo-degressive Abschreibung zum Tragen gekommen, jedoch macht es keinen Unterschied zur linearen. Degressive Abschreibung macht aufgrund der Bestimmungen eh nur Sinn bei längeren Abschreibungen. |
|
|
|
Verfasst am: 09.04.2010 14:23 - Geaendert am: 09.04.2010 14:29 |
|
|
Degressive Abschreibung und lineare Abschreibung sind unterschiedlich!
Bei den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen ist der degressive Abschreibungsbetrag ab 5-jähriger Nutzungsdauer in den ersten Jahren höher als bei der linearen Abschreibung.
Die Kritik von Herrn Herrmann richtete sich an die Formulierung "Der Rechnungsbetrag von 60.095,00 EUR muss man erst mal durch 4 Jahre teilen (weil 25% degressive Absschreibung sind ja 4 Jahre ).
Das war sehr missverständlich, wahrscheinlich richtig gemeint. Besser wäre:
Der Abschreibungsbetrag bei 25%-iger degressiver Abschreibung wäre im ersten Jahr (!) der gleiche wie bei 4-jähriger linearer Abschreibung. |
|
|
|
Verfasst am: 10.04.2010 09:37 |
|
|
Aso okay dann Entschuldigung...
wollte nicht für Verwirrung sorgen.
Und danke :-). |
|
|
|