VZ-Berechnung |
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Verfasst am: 28.09.2010 09:41 |
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Hallo an alle =)
Oha, morgen steht die ZP an.. :-(
Habe noch eine kurze Frage:
Wenn ich in einer Aufgabe, z.B. Sparkontenabrechnung, VZ berechnen muss, mache ich das dann nach der 90 Tage-Methode oder taggenau?
LG
Jennie |
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Verfasst am: 28.09.2010 09:50 |
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Die VZ-Berechnung machst du mit der 90-Tage Methode.
Die tagsgenaue Berechnungen kommt nur bei Wertpapieren vor und das wird in der Zwischenprüfung nicht abgefragt.
Viel Glück ;-) |
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Verfasst am: 28.09.2010 09:54 |
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Hey, danke für die schnelle Hilfe!
Jetzt weiß ich auch endlich, warum ich nie auf das richtige Ergebnis gekommen bin. Warum lernen wir denn dann die taggenaue überhaupt bei der Sparkontenabrechnung? doof ^^
Naja, danke auf jeden Fall!!! |
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Verfasst am: 28.09.2010 09:56 |
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Bei den Spareinlagen wird nie taggenau ausgerechnet.
Da kommt immer die 30/360 Zinsmethode in Betracht.
Die taggenaue Berechnung kommt bei den Wertpapier zu tragen.
Wahrscheinlich hast du das in deiner Nervosität etwas durcheinamder gebracht ;-) |
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Verfasst am: 28.09.2010 10:10 |
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Schön wärs, wenn ich nur zu nervös wäre. Wir haben Wertpapiere aber noch gar nicht angesprochen in der Berufsschule.. :-( Dieser Lehrer bringt mich nochmal um den Verstand. Der macht sich irgendwie immer seine eigenen Regeln und Berechnungsmethoden.. .
Najo, mal morgen abwarten =) |
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Verfasst am: 28.09.2010 10:54 |
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Wertpapiere braucht du bei der ZP morgen garnicht. Das kommt bestenfalls mal dran bei einer Nachlassaufgabe.
Ausserdem gibt die IHK eine kleiner Formelsammlung dazu (eine der ersten Seitend er prüfung) und da steht für gewöhnlich drin, welche Zinsmethode wo anzuwenden ist.
Aber normalg ist natürlich 30/360 bei Spareinlagen. |
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