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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

ZP 2010 Herbst , Aufgabe 31 DRK ein
 
allesprima00
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.10.2010 20:47
Hallo. Aufgabe ist:
Welcher der folgenden Anlagewünsche gilt bei Vertragsabschluss bilanziell als Spareinlage gemäß Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute?

Meine Antwort: DRK möchte erhaltene Spenden i. H. v. 200.000 für einen Monat auf einem Sparbuch anlegen.

---die Antwort ist anscheinend nicht richtig, aber das DRK ist doch ein gemeinnütziges, mildtätiges Unternehmen! Demnach müsste die Antwort doch auch richtig sein, oder?

Klar ist,dass ein Monat anlegen auf einem Sparbuch nicht die beste Variante ist ( Vorschusszinsen, niedrige Verzinsung etc.), aber möglich ist es doch, oder nicht?!?!

viele Grüße
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:04
Anlagen auf einem Sparbuch dürfen nicht von vornherein befristet sein, daher ist die Antwort falsch.

Richtig ist die Antwort mit der Kaution, denn die Antwort mit dem Bäcker ist auch falsch, da Gelder zur Altersvorosorge nicht auf einem Sparbuch angelegt werden dürfen.
ellee
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:22
hier kann man lesen, dass SPAREINLAGEN der altervorsorge dienen dürfen.

http://books.google.de/books?id=wC2gQJpAJxoC&pg=PA148&lpg=PA148&dq=gelten+gelder+f%C3%BCr+altersvorsorge+als+spareinlage%3F&source=bl&ots=kOJAaddqKB&sig=I_U0N5oiX1o2mb5BXUXmTxxWT0I&hl=de&ei=oyiqTJiXJsLIswbDteWmDA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CCMQ6AEwAw#v=onepage&q&f=false
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2010 21:29
Richtig. Die Antwort mit dem Bäcker ist vollkommen korrekt. Diese Frage wurde 1 zu 1 aus einer Prüfungsaufgabe unserer Schule herausgenommen.
Diese Frage hatten wir vor einem Jahr in unserem ersten Schulblock in einem Test.
ellee
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:34
ich habs aber auch falsch :(
wie schauts jetzt eig aus, ist die nr 2 bei der aufgabe 2 definitiv richtig?weiß das jemand
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:35
Aber die Antwort mit der Kaution ist auch richtig, da auch Sicherheiten auf einem Sparbuch angelegt werden dürfen.
ellee
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:36
wer wollte denn die kaution anlegen? war das nicht ne kapitalgesellschaft? wenn ja, dann war das der fehler.
Nina90
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:39
nein, eine juristische Person darf zwar kein Sparbuch eröffnen, aber wenn es sich um eine Kaution handelt, dann ist es erlaubt. Und genau das ist hier der Fall.

Steht hier unter den Voraussetzungen für Spareinlagen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2010 21:51
Habe mich auch gewundert in der Prüfung, wieso nur eine Antwort richtig war.
Jede juristische Person darf eine Spareinlage als Mietkaution führen.
Aber die Antwort des Bäckers muss auch richtig sein. Spareinlagen dienen doch zum Aufbau des Vermögens. Altersvorsorge ist nichts anderes.

Naja, die IHK macht irgendwie immer Fehler in den meisten Prüfungen.
Besonders in WiSo stimmen viele APs nicht, weil die Aufgaben zu unverständlich gestellt sind.
ellee
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.10.2010 21:53
jaja da steht mit ausnahme einer mietkaution..aber eine kaution ist nicht gleich eine mietkaution
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaution
deshalb habe ich das eig schon ausgeschlossen. wie gesagt, habe es auch angekreuzt weil ich von der mietkaution ausgegangen bin.. aber da ist nur die rede von einer kaution
allesprima00
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.10.2010 21:57
Hallo.
ok, das mit der Berfistung ist mir entfallen.

Zur Kaution. Ein jurististiche Person darf ein Sparbuch eröffnen, wenn es sich um eine Mietkaution handelt, allerdings muss diese für eine NATÜRLICHE Person sein und bei einer Werkstatt (für die die Mietkaution bestimmt war) geht man wohl eher von einer ebenfalls juristischen Person aus.

Aber das sind starke Vermutungen. Hinter der Werkstatt könnte auch eine Privatperson ( nat. Person ) verbergen.

Aber wie gesagt, alles Vermutungen, nicht eindeutig!!!
 

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