Abschreibung |
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Verfasst am: 27.09.2011 10:47 |
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Hallo,
vielleicht weiss da ja jemand besser drüber Bescheid.. also:
Bei Werten, die über 1000€ liegen, greift die AfA-Tabelle (bei der linearen Abschreibung), bei Werten, die zwischen 410 und 1000€ liegen, schreibt man für 5 Jahre ab und bei Werten die unter 410 liegen, schreibt man sofort ab, oder? Heisst SOFORT, dass man am Jahresende den ganzen Betrag abschreibt oder wirklich SOFORT?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen :-) |
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Verfasst am: 27.09.2011 11:42 |
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Es sieht so aus:
0,00€ bis 150,00€:
sofort als Aufwand buchen - keine Aktivierung!
150,01€ bis 410,00€ - GWG
Aktivierung und vollständige Abschreibung am Jahresende
ODER
150,01€ bis 1.000,00€ - GWG
Aktivierung im Sammelpool und lineare Abschreibung des gesamten Pools über 5 Jahre
alles über 1.000,00€:
Lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Wenn man im Jahr einmal den Pool benutzt hat, fällt die Möglichkeit, am Jahresende die Güter bis 410,00€ sofort abzuschreiben weg, umgekehrt genau so. Ein Wechsel während des Jahres ist also nicht möglich.
Die Grenzen beziehen sich immer auf die Netto-Beträge und (bis auf den Bereich 0,00€ bis 150,00€ - das ist immer Aufwand!) auf geringwertige Wirtschaftsgüter (beweglich, eigenständig nutzbar - eine neue Festplatte für einen bestehenden PC fällt also nicht darunter).
Darüber hinaus besteht natürlich immer die Möglichkeit, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Ein Teil, was 750,00€ kostet und nur drei Jahre benutzt wird sollte man also nicht in den Sammelpool buchen.
Und noch ein Hinweis: Reparaturen sind in der Regel als Aufwand anzusehen. Wenn also ein defekter Monitor für 300,00€ netto ausgetauscht wird, ist es trotzdem als (Reparatur-)Aufwand zu buchen.
In der Hoffnung, dass ich alles richtig erklärt habe (wenn nicht, bitte korrigieren - würde das sonst morgen auch falsch machen ;)
Max |
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