Runden? |
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Verfasst am: 29.09.2011 12:56 |
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Hi,
wie sieht es nun aus mit dem Runden?
Beispielaufgabe: Nr. 28, Berechnung der Zinsen vom Sparbuch mit Zinssatzänderung im August.
Man kann jetzt entweder 0,75 % Zinsen für Januar bis August rechnen, und 0,50% für August bis Dezember, ODER
Zinsberechnung für das gesamte Jahr mit 0,75%.
Danach zieht man 0,25% für August bis Dezember ab.
Dadurch ergibt sich eine Differenz... ich hab 26,23 € raus, aber anscheinend stimmt 26,22 €.
Beispielaufgabe #43:
Berechnung des Abschreibungsbetrages für das Jahr 2011, Kauf im September, ND 15 Jahre.
Man könnte natürlich die zu aktivierenden Anschaffungskosten einfach erstmal durch 15 teilen.
Ich hab das ganze aber umständlicher gemacht:
100/15 ~ 6,67%
Darf ich an dieser Stelle nicht runden?
Mein Ergebnis: 177,45€, wieder ein paar Cent Unterschied. |
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Verfasst am: 29.09.2011 18:55 |
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Bump, wer traut sich? :D |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:00 |
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Ich natürlich ^^
Also zur 28:
Entsprechend meiner Erklärung mit der Bedeutung von Wertstellung bei Sparbüchern sag ich das Ergebnis ist 26,25€^^
Aufg. 43:
Haste berücksichtigt, dass du nur 4 von 12 Monaten abschreiben kannst in dem Jahr O.o
Denn das Ergebnis ist 177,37€ |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:09 |
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Natürlich. Wenn ich das nicht gemacht hätte, wär die Differenz sicherlich höher als 8 Cent ;)
Bin mir beim Sparbuch sogar relativ sicher.
Einzahlungstag wird mitverzinst, Tag der Rückzahlung nicht.
Zinssenkung Wertstellung 15.
-> 14 Tage 0,75%, 16 Tage 0,50% |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:11 |
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sieh nochmal in den großen thread da steht die erklärung^^ |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:26 |
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Aber wenn es doch sogar in dem Prüfungsbogen steht, dass der Einzahlungstag mitverzinst wird, und der Rückzahlungstag nicht mehr... |
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Verfasst am: 29.09.2011 19:28 - Geaendert am: 29.09.2011 19:29 |
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Ja is doch auch so xD
Einzahlungstag 16.
Valuta 15.
-> Der 16. ist der erste Zinstag!!
Merke: Wert der Einzahlung auf Sparbüchern ist IMMER der Tag vor dem reellen Einzahlungstag!!!
Dadurch wird diese Verzinsung ab dem Einzahlungstag möglich gemacht^^ |
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Verfasst am: 29.09.2011 20:11 |
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sehe ich wie "wieauchimmer"...
Also ab dem 15. ist die wertänderung, und ab da gilt der neue Zinssatz.. |
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Verfasst am: 29.09.2011 20:17 |
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4.000 € * 0,75 % = 30,00 €
4.000 € * 0,25 * 135
--------------------------- = 3,75
100 * 360
Ergebnis = 26,25 € |
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Verfasst am: 29.09.2011 20:29 |
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ich gebs auf xD
lasst euch nochmal den unterschied zwischen buchungs und wertstellungsdaten bei einzahlungen erklären leute^^
noch deutlicher als in meinem letzten post kann ichs einfach net machen |
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Verfasst am: 29.09.2011 21:13 |
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@Hermann: Es sind aber 136 Tage. |
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Verfasst am: 29.09.2011 21:16 |
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Glory, sei mir nicht böse, aber das kling total komisch.
Wenn man HEUTE was einzahlt, ist auch HEUTE Valuta.
Wieso solltest du für eine Einzahlung, die du heute tätigst, Valuta von gestern bekommen?
Valuta = erster Verzinsungstag.
Tag der Einzahlung wird mitverzinst, Tag der Rückzahlung nicht mehr. Ist so. Lass du dich gerne überzeugen ^^ |
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Verfasst am: 29.09.2011 21:30 |
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Auf diese Spareinlage wird nicht eingezahlt, sondern nur der Zinssatz gesenkt. |
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Verfasst am: 29.09.2011 21:31 |
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Auf diese Spareinlage wird nicht eingezahlt, sondern nur der Zinssatz gesenkt.
Es sind 135 Tage. |
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Verfasst am: 30.09.2011 18:46 - Geaendert am: 30.09.2011 18:47 |
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nein wai...
valuta ist nicht der erste verzinsungstag
nach der valuta beginnt die verzinsung
PS: War heute in unserer ReWe Abteilung^^
ich lass mich bestimmt net überzeugen denn die haben mir das auch nochmal bestätigt^^ |
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Verfasst am: 30.09.2011 21:32 - Geaendert am: 01.10.2011 09:00 |
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Annahme:
Wert 29.10. Einzahlung
Frage: Für wie viele Tage bekommt er im Oktober Zinsen? |
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Verfasst am: 30.09.2011 22:34 |
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Ich war in der Zahlungsverkehr-Abteilung:
Heute Einzahlung/Zinsänderung
-> Valuta Heute.
-> Heute greift die Änderung bzw. man bekommt Zinsen.
29.10 Einzahlung -> 2 Tage Zinsen im Oktober.
Der 29. und 30. |
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Verfasst am: 01.10.2011 09:11 |
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Es ist nur ein Tag.
Begründung:
Die Anzahl der Zinstage ergibt als Differenz zwischen der Wertstellung (Valuta) des Verzinsungsbeginns und der Wertstellung des Verzinsungsendes. Gemäß §§ 187, 188 BGB wird dabei der Wertstellungstag des Beginns nicht mitgezählt. Der Wertstellungstag des Verzinsungsendes wird dagegen jedoch mitgezählt.
BGB § 187 Fristbeginn.
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. |
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Verfasst am: 01.10.2011 16:46 |
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Ich kann Herrmann nur bestätigen. Wenn heute eingezahlt wird, ist gestern Zinsvaluta, der heutige Tag ist der erste, welcher verzinst wird.
Das Beispiel mit dem 29. ist dafür optimal. Und auch der anderen Logik entsprechend, nur anders formuliert.
Wenn einer am 30. kommt und einzahlt, ist die Valuta einen Tag vorher, also 29., damit die ersten Zinsen für den 30. fließen können. |
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