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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Nr. 53 Berichtsheft
 
vossibear90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2011 16:19
Hallöchen,
sagt mal in den Regionen Leipzig und Chemnitz muss kein Bankazubi ein Berichtsheft führen. Aus diesem Grund habe ich auch die Antwort bei Aufgabe 53 ausgeschlossen und stattdessen Antwort 1 gewählt. Was sagt ihr dazu?
Bastian90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2011 17:05
Was war denn nochmal die Nummer 1 für eine Antwort?
Glory
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2011 18:36
Die 1 ist falsch weil es keine Pflicht gemäß der Ausbildungsordnung ist (zumindest hab ich es beim durchsehen der Ausbildungsordnung für Bankkaufleute nicht gefunden)
Das Berichtsheft hingegen steht da definitiv drin ;)

von daher hast schlechte Karten mit deiner Wahl^^
sry
wieauchimmer
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2011 18:54
Hab Berichtsheft genommen, weil in der Einladung stand wir müssen es mitnehmen... :D
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2011 20:49
Es gibt verschiedene IHK- Bezirke. Deshalb müssen nicht alle ihr Berichtsheft mitbringen.
Dass Azubis kein Berichtsheft führen müssen, ist mir neu!
Cosick
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2011 21:04
Es ist so. Wir müssen auch kein Berichtsheft führen. Wir haben eine Liste die wir abhaken müssen. Man braucht einen Nachweis darüber was man gelernt hat usw. Es ist aber Pflicht so etwas zuführen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2011 21:35 - Geaendert am: 29.09.2011 21:41
Das ist auch eine Art Berichtsheft.

Die Ausbildungsnachweise müssen zurzeit den
unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen IHKs
an die Führung eines Ausbildungsnachweises entsprechen
und zwar gemäß Beschlüssen der betreffenden
Berufsbildungsausschüsse.
 

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