Aufgabe 43 - AP nicht bestanden |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:21 |
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Was stimmt hier?
1) AP kann nur einmal wiederholt werden oder
2) BBiG räumt ihr das Recht ein vom ausbildungsbetrieb eine verlängerung zu verlangen...? das verb verlangen macht mich ein bissl stutzig, fürchte 1 ist richtig? |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:23 |
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Ich hab das mit dem BBiG genommen... |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:24 |
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ich hab 2 angekreuzt, hab aber auch hier wieder keine genaue Ahnung. Im BBiG ist das glaub ich geregelt. Man kann glaub ich auch 2 mal durchfallen... |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:32 |
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hehe klar kannst du zweimal durchfallen, wäre auch mit antwort 1 konform, nur dürftest du sie dann nich nochma machen... |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:36 |
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Ich habe auch eben mal im BBiG nachgesehen, aber ich finde es nicht ;(
Somit dürfte es eher falsch sein?
Dann müsste die gesetzliche Regelung gelten?
k.A. |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:23 |
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demnach steigen die chancen für 2. was ich genommen hab *g* |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:25 |
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also ich hab auch die 2, finde nur noch die 4 kommt in frage, aber da spricht gegen, dass dann die ausb zeit nicht verlängert werden darf...bin stark für die 2....wieder 1,7857% mehr! *grins* |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:28 |
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"Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr." (§ 14 Abs. 3 BBiG). |
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Verfasst am: 02.10.2003 14:01 |
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eben da steht das sich das ausbildungsverhältnis automatisch verlängert!! aber da die feinen herrn sesselpuper auch bekannt als ihk ja gerne mal irgendein blödes wort einbauen was so in der praxis nicht unbedingt vorkommt, siehe hier verlangen, könnte das auch falsch sein. wenn sich das automatisch verlängert besteht da ja kein dikussionsbedarf mit dem ausbildungsbetrieb... |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:13 |
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Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden. |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:15 |
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Seid ihr jetzt alle bescheuert oder was, jetzt bleibt halt mal alle locker.
Wegen so einer Zwischenprüfung, die im Enddefekt keinen interessiert geht die Welt nicht unter,in 2 Wochen fragt keiner mehr danach was ihr in der Prüfung hattet!
Dauernd das Gewinsel, wie kleine Kinder,mann,mann!
Ich für meinen Teil bin damals aus den Prüfungssaal raus, straight away in die nächste Kneipe, 8 Hefe-Weizen und die Welt war sowas von in Ordnung:-))))))))))))))))))))))) |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:22 |
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@ Gascoigne:
Wie hohl bist du eigentlich, dass du in jedem Thread die gleiche Nachricht postest? Willste ‘nen dicken machen, weil du schon alles hinter dir hast, oder was? |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:24 |
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Genau,außerdem nicht in jedes Thread...
Soviel Zeit habe ich auch net!
Langweilst mich |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:41 |
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Hi!!
Ich glaub auch, dass Gascoigne sich hier mal gerne ne Runde aufspielen will!!
Hatte heute auch ZP und bei uns ist es so, dass man bei ner 4 nen ziemlich fetten Einlauf von der Perso bekommt!!
Aber den hätte der Gascoigne ja auch so locker weggesteckt, wenn er ein paar Hefe intus hat!!HAHAHA |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:38 |
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BBIG ist richtig!
Die Ausbildung verlängert sich bei nicht bestehen nicht automatisch, sondern nur auf Verlangen!
Kann ja sein, dass ich für den Anschluss eine Stelle hatte oder Studienbeginn, was aber denn nicht heisst, dass man die Prüfung nicht noch einmal machen kann.
BBIG-STelle wurde ja bereits zitiert.
Also " auf Verlangen" dann muss der Arbeitgeber einen aber auch weiter beschäftigen! |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:44 |
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Nr. 2 ist richtig darf Verlängerung fordern, siehe alte ZP´s!!! |
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Verfasst am: 03.10.2003 10:35 |
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@Gascoigne da unterbrichst du einfach deinen herrlichen rauschzustand nur um hier rumzustänkern? mach doch bitte dein eigenes thema auf wie "alle doof ausser mutti" da kannst du dann mal so richtig über jeden herziehen dem die zwischenprüfung net egal is. Vielleicht findest du da ja auch ein paar gleich entsinnte eh gesinnte |
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