Aufgabe 44 - Mutterschutzgesetz |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:38 |
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Na zum Glück hab ich vor der Zwischenprüfung nochmal gründlich das mutterschutzgesetz gelernt!!!
mal ehrlich, was soll sowas, hier kann man doch nur raten. Mit solchen aufgaben macht die ihk sich absolut lächerlich und die zp verliert so meiner meinung nach an aussagekraft und vor allem an sinn. wenn ich ein ratespielchen machen wollte hätte ich mich bei günter jauch beworben und nicht bei der bank!
Ich jedenfalls hab
Antwort 3 - für sie gilt das selbe wie für normale mitarbeiter...oder ist
Antwort 5 richtig, dass dadurch ihre ausbildungsdauer verlängert iwrd? |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:40 |
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Ich hab 5 |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:40 |
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hab auch 5 |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:41 - Geaendert am: 02.10.2003 12:42 |
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Ich stimm dir vollkommen zu!
Ich persönlich mache lieber ein paar ReWe-Aufgaben, als irgendwelche dahergeholten Spezialfälle zu -raten-...
Aber, man muss ja immer auch denken, wer so eine Prüfung verfasst... <ohne Worte>
BBiG... ich habe es nicht gefunden - demnach kann es gut und gerne falsch sein. |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:43 |
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Ich habe zwischen den Antworten 3 und 5 geschwankt. Letzten Endes habe ich dann aber auch die 5 genommen.
*freu**~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 02.10.2003 12:57 |
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und ich hab die 3 ... es muss ja nich unbedingt die ausbildung verlängert werden, weil man 3 monate fehlt .. je nach dem wie ihr wissenstand ist .. absolutes ratespiel :( |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:02 |
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Ich habe auch 3, aber wie es wenn sie dann die 3 Jahre Erziehungsurlaub nimmt, die ihr zustehen? Könnte wohl doch die 5 sein, oder nicht?
EInfach besch... |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:02 |
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Ich hab die drei genommen!
Denn theoretisch steht ihr danach je auch noch Elternzeit zu. Und ich kann mir net vorstellen, dass sich der Ausbildungsvertrag dann um 3 Jahre oder so verlängert...
Also das war jetzt so mein Gedanke zu der Aufgabe! Ab is ja eh egal, soviel wie ich da falsch hab... |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:05 |
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okay ist es 5 klagen wir ein, ist es 3 klagen wir auch.
hier gibt es wie es scheint tatsächlich keine 100prozentige Antwort ohne ein Gegenargument für die andere. da hat ja die IHK wiedermal bockmist gebaut.. |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:50 - Geaendert am: 02.10.2003 13:54 |
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eines finde ich bei dieser diskussion bemerkenswert: selbst bei der abschlußprüfung hatte ich nen tag später keinen blassen schimmer mehr, welche fragen es gab. ganz zu schweigen davon, dass ich mich daran erinnern hätte können, welche ergebnisse ich angekreuzt hatte...und hier geht es immerhin "nur" um die zwischenprüfung! |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:56 |
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Ich hab auch die 3. Mist.
Hatte eigentlich ein gutes Gefühlt. Es wird immer schlechter. |
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Verfasst am: 02.10.2003 13:56 |
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hab auch 3 angekreuzt weil die gesetzlichen Recht für alle gleiche sind, sowohl Azubi als auch AN! |
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Verfasst am: 02.10.2003 14:15 |
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Oha die 3er mehren sich, vielleicht hab ich doch recht mit der lösung 3 ;)) |
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Verfasst am: 02.10.2003 14:22 |
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3er an die Macht! im ausbildungsvertrag steht doch drin wie lang die ausbildung geht. wenn man ewig fehlt wird da bestimmt was geändert. naja wir raten halt ma was, ne :o)
hat denn mal keiner das mutterschutzgesetz zur hand? das sollte bei uns angehenden bankkaufleuten doch im schrank stehen!!! |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:59 - Geaendert am: 02.10.2003 16:01 |
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ja, auch wenn es nur einen minimalsten %-satz interessiert,
ich denke nun auch, dass 3 korrekt ist, da
a) nichts im bbig zu dem thema zu finden ist (abgesehen von schwangerschaftsabbruch...)
b) "Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen", MuSchG
also, klingt komisch, ist aber so
Euer Peter
abgesehen davon, sollte 3 richtig sein - sehr unfair und völlig überzogen für eine zwischenprüfung, meiner meinung nach! |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:07 |
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Ich stimme den 3ern zu. Mutterschutz geht doch wohl vor BBiG....
Außerdem: würde dann aus einer 2 1/2 jährigen Ausbildung eine 5 jährige??
Wahrscheinlicher ist doch, dass die dame einfach wieder da einsteigt, wo sie aufgehört hat. Die Elternzeit wird ja nich auf die Ausbildungszeit drauf gerechnet... |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:46 |
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Servus...
Hab jetzt leider den Aufgabensatz nit parat, aber wenn ich mich recht entsinne hat in der Lösung 5 irgendwas gestanden von BBiG geht vor Mutterschaftsgesetzt und das ist jawohl purer Schwachsinn...
Bin also auch für die 3 ;-)
MfG |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:13 |
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Habe auch die 3, war auch wegen der fünf am zweifeln.
Es steht niergendwo geschrieben, wie lange man während der Ausbildung wegen Krankeheit etc. fehlen darf.
Von daher eine Stimme mehr für die drei! |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:21 |
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Ich habe auch die drei.
Wie schon oben erwähnt muss sie ja wohl die gleichen Rechte wie alle anderen Frauen (Angestellte oder Azubi) haben.
@Special Aufgaben: Find ich eigentlich ganz gut, denn einerseits zählt die ZW-Prüfung nicht und anderseits würds ja sonst langweilig werden ;-) |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:28 |
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Ich hab auch die drei...
Mir hat man mal gesagt, dass es um das Wohl der Mutter geht, und es egal ist, ob sie in der Ausbildung ist, oder nicht.... |
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