Aufg 28 |
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Verfasst am: 02.10.2003 14:58 |
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Was wird als geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst und voll abgeschrieben? Antowrt 1??? |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:30 |
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Also ich hab die 3 weil die Speichererweiterung ja den Wert des Computers steigert und die Aktenvernichter einzeln zu betrachten sind |
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Verfasst am: 02.10.2003 15:31 |
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1 auf keinen Fall da das ding nicht eigenständig nutzbar. 3 oder 5 ist richtig. Hab aber 5 angekreuzt |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:58 |
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Antwort 3 ist meiner Meinung nach richtig.
Dieser komischer Austausch der Heizung durch was neues (Antwort5) ist ja nit eigenständig nutzbar, die drei Aktenvernichter hingegen schon...
Also Antwort 3 ;-) |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:03 |
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Hab da auch die 3.
Aber bei uns hat ein Lehrer gemeint, die Frage sei falsch formuliert und wird wohl aus der Wertung genommen werden....
60 % werdens schon werden... |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:03 |
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Antwort 3 ist richtig, denn bei 5 (wie auch bei 3) muss man ja noch die USt draufrechnen.
Das wäre bei 3 371,20 € und bei 5 417,60 €.
Damit liegt Antwort 5 über der Grenze für GWG´s.
Die liegt bei 410,00 € brutto, also inkl. Steuern. |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:08 |
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Hi!
Bei GwG heisst es 410.-€ netto (also zzgl. UST).
Antwort 3 ist aber trotzdem richtig.
Gruß Andre |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:13 |
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Konnte mich bei der Frage nicht entscheiden zwischen den Aktenvernichtern und diese Pumpe (war es glaub ich). Hab dann aber doch die Aktenvernichter genommen. Wie auch noch ein paar andere Mitprüflinge von mir. Hoffe mal, das war richtig! |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:30 |
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Die richtige Lösung ist Nr. 3,
da bei 1 und 5 beides keine selbstständigen Güter sind. Bei eins ist es ein Zukauf zum Computer und bei der 5 ist es ein Austausch.
Also ist nur Nummer 3 die richtige Lösung.
MfG |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:46 |
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ich hab 1. Warum weiß ich auch nicht.
3 klingt wohl plausibel!
Pech gehabt... |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:53 |
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Die Aktenvernichter waren richtig. Nur leider weiß ich nicht Nr. das war... *~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:32 |
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Antwort 3 Aktenvernichter! |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:37 |
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@ Andre_H
Also ich bin mit GWG folgender Meinung:
Da die Bank ja meistens im umsatzsteuerfreien Bereich arbeitet (und wenn nichts da steht muss ich davon ausgehen, so wars auch in einer Schulaufgabe), dann ist das mit der Umsatzsteuer egal. Denn dann wird ja der Warenbetrag und die Steuer nicht getrennt sondern in einem Betrag auf dem Aufwands/Bestandskonto gebucht.
Also brutte = netto und somit habe ich auch die Nr. 3 (Die Aktenvernichter) |
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Verfasst am: 02.10.2003 18:42 |
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Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist so definiert, dass es NETTO nicht mehr als 410,- € gekostet haben darf, sowie dass es bewegbar und für sich alleine nutzbar sein muss.
Die Vorsteuer ist in diesem Zusammenhang belanglos, denn brutto darf das geringwertige Wirtschaftsgut somit 475,60 € gekostet haben. |
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