Aufgabe 3 |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:19 |
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Jetzt mal kurz abgelästert: die ist doch wohl die erste, bei der Einspruch eingelegt werden sollte....
Es gibt doch mehrere Begründungen und alle irgendwie nachvollziehbar...
Ich zum Beispiel habe Antwort 2 genommen, da da nicht steht, dass das Sparbuch im Besitz der Bank ist und somit das Sparguthaben nicht überwiesen werden kann.
Aber die Begründung eines Mitprüflings find ich auch nicht schlecht. Sie hat 1 genommen, weil sie sagt, dass die Bank ja wohl nicht das Guthaben pfäden würde, wenn sie selber noch eingene Forderungen an den Kunden hat.
Doch alleine die Fragestellung find ich besch...
"Welche Zahlung wird das KI an den Pfändungsgläubiger überweisen?"
Kritisch gesehen, wäre das wohl der volle Betrag von 5.130,00€, denn das ist ja ne Doppelpfändung und das KI überweist ja so lange Geld, bis die Forderung voll beglichen ist.
Ich fand die super unverschämt... |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:27 |
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Ich fand die Aufgebe auch echt beschissen und wußte gar nicht, was ich nehmen sollte!!!
Ich hab mich dann für 1 entschieden, weil die Bank doch das AGB-Pfandrecht hat, was vor allen anderen Forderungen bzw. Pfändungen von anderen gilt, oder? Und sie haben ja noch eine Forderung, weil keine Kreditlinie eingeräumt ist!!!
Gruß, DC |
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Verfasst am: 02.10.2003 16:32 - Geaendert am: 02.10.2003 16:33 |
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wenn ich mich recht entsinne, stand dort nichts von einem dispo, oder?
wenn nicht, wäre es 4, spar & giro pfänden, wobei auf spar nur einmal zugegriffen werden dürfte, auf das kkk solange, bis durch eingehende beträge der gepfändete betrag beglichen wäre.
ansonsten, wenn dispo, dann wäre es 5 (5130€) - lt BGH-Urteil
IX ZR 34/00, 2001 - abgesehen davon würde die bank sicher sofort den dispo kündigen... |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:06 |
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Die richtige Antwor ist nr. 2 1500 EUR nur was auf dem Girokonto ist pfändbar. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beziehn sich nicht auf Sparkonten sonder nur auf Girokonten.
das eine konto ist mit 4000 im Soll und das andere weist 1500 Haben d.H. wir MÜSSEN 1500 Überweisen. |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:35 |
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Ich bnin ebenfalls für Antwort Nr. 2, da auf einem Girokonto 1.500,- € verfügbar sind, das andere Girokonto im Soll steht und das Sparbuch meines Wissens nach nicht pfändbar ist.
Außerdem war es auch noch ein Gemeinschaftskonto und der Pfändungs- und Überwesinugsbeschluss lautete nur auf den Mann. Wobei ich nicht sicher bin, ob diese Begründung auch richtig ist.*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:39 |
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Also ich hab auch als Antwort 1500€ genommen!
Hoffe einfach mal das es richtig ist!
Das andrere Girokonto mit den 4000€ Soll hat mir irgendwie Sorgen gemacht wegen dem AGB Pfandrecht und so...Sparkassen. Gut für Deutschland.
Speedy. Gut für die Sparkasse. |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:41 |
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Hi!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in dieser Situation das AGB Pfandrecht der Bank Einzug erhält, denn wie schon gesagt, bevor andere Forderungen erfüllt werden, erledigen wir als Bank erstmal unsere eigenen Forderungen ggü. dem Kunden, oder? (siehe AGB‘s)
Gruß Andre |
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Verfasst am: 02.10.2003 17:44 |
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Ich meine, dass das zweite Girokonto KEINEN Dispo hatte und demanch es eh schon im Soll steht... *~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 04.10.2003 10:36 |
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soll ich euch mal was sagen...ich glaube diesem grundmann..
bei der Aufgabe steht: Welche Zahlung wird das KI an den Pfändungsgläubiger leisten...
das könnte man als allgemeine Frage verstehen..da steht ja nicht..wieviel wird das Ki JETZT leisten..
von daher wäre dann 5 richtig..
scheiss Aufgabe :-( |
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Verfasst am: 04.10.2003 12:29 |
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Pfändungen beziehen sich auch auf Sparkonten.
Allerdings wird der Betrag auf dem Sparbuch, selbst bei Doppelpfändungen - wie hier, nur einmal zum Zeitpunkt des Zugangs des Beschlusses überwiesen. Im Ggs. zum Girokonto sind beim Sparbuch keine künftigen Salden pfändbar, es sei denn durch einen erneuten Beschluss.
Und, da die Bank auf dem 2. Giro die 4000,- EUR Soll duldet, sollte demnach immer noch 3500,- EUR richtig sein.
Bei 5 spricht dagegen, dass am Tag des Zugangs eben keine 5130,- EUR vorhanden sind, demnach vielleicht ! in Zukunft noch etwas nachüberwiesen wird, aber nicht zu diesem Zeitpunkt. Wenn irgendwann nochmal Geld auf dem Konto gutgeschrieben werden sollte, dann würde aufgrund der Doppelpfändung sicher noch bis zum Betrag von 5130,- überwiesen werden, das ist allerdings erst einmal fiktiv und daher nicht als Lösung geeignet.---------------------------------------------------------------
_Good Fight - Good Night!_ |
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Verfasst am: 04.10.2003 13:26 |
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Tach Leutz! Ich habe, wie einige andere auch, die Antwort mit den 1500,00€ genommen, da man, um das Geld von einem Sparbuch pfänden zu können, das Sparbuch (als Urkunde) vorlegen muss. Die 4000,-€, die er quasi unerlaubt überzogen hat, da er keine Kreditlinie eingeräumt bekommen hat, ist ebenfalls nicht pfändbar, da nur schriftlich eingeräumte Kredite/Dispos verpfändet werden dürfen. Vóila, bin mal echt gespannt, denke das diese Aufgabe vielleicht aus der Wertung genommen wird (hoffentlich)!
Schönen Tag noch!!! |
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Verfasst am: 04.10.2003 14:10 |
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Die Frage ist, wie wir die Formulierung "keien Kreditlinie" verstehen sollten.
Es könnte sein, dass es so geimt war, dass die 4.000,- € eine geduldete Überziehung waren und anderer Seits könnte ja auch gemeint sein, dass der Kunde eine uneingeschränkte Kreditlinie hat.
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass die 4.000,- € Soll eine geduldete Überziehung sind und da das Sparbuch (wie ober schon gesagt) nur bei Vorlag gepfändet werden kann, habe ich mich auch dafür entschieden, dass das KI nur die 1.500,- € überweist.*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 04.10.2003 15:34 |
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Ich stimme Andre_H zu, weil ich auch der Meinung bin, dass die Bank vom AGB-Pfandrecht gebraucht macht.
Fand die Aufgaben generell aber blöd gestellt, die waren in alten ZP einfacher formuliert |
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Verfasst am: 06.10.2003 10:07 |
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In dne alten ZPs war einiges einfacher formuliert.
Aber ich halte diese Aufgabe auch für einen Kandidaten die wohl gestrichen wird. |
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Verfasst am: 06.10.2003 10:33 |
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Das wäre klasse. ICh habe nämlich die 3500 genommen, aber ein KOllege von mir meinte Sparbucher könnten nur gepfändet werden wenn es ausdrücklich im Pfändungsbeschluß steht oder wenn wir selber Forderungen gegen den Kunden haben. Demnach wären wohl die 1500 richtig. :-( |
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Verfasst am: 06.10.2003 10:54 |
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Ja hab auch die 3500 genommen.
Also wie man sieht, sehr widersprüchlich, hoffen wir mal für die die es falsch haben, das die aufgabe nicht gewertet wird.
In diesem Sinne... |
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Verfasst am: 06.10.2003 13:17 |
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Es stimmt, dass ein Hilfsbescheid zum Pfänden des Sparbuches notwendig ist/ Sparbuch vorgelegt werden soll,
vgl Grill irgendwo, aber die Aufgabe ist definitv nicht ausreichend formuliert.
Also, raus damit. :)---------------------------------------------------------------
_Good Fight - Good Night!_ |
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Verfasst am: 06.10.2003 14:40 |
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@ JNG:
Richtig so!!!!!!!!! Immer schön den Leutz vonner IHK auf die Fre***. Sind die doch selber Schuld, wenn die uns so eine unausgegorene ZP präsentieren.
Ich war selbst dabei und als ich das Ding nach 45 Minuten abgegeben hab, war ich mir sofort sicher, dass da etwas nicht stimmen kann. Also frage ich mich doch, was die vonner IHK den ganzen Tag machen, wenn die noch nicht einmal in der Lage sind ne ordentliche Prüfung sich auszudenken. |
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Verfasst am: 06.10.2003 16:39 - Geaendert am: 06.10.2003 16:40 |
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@The Maniac:
So schlecht war die ZP nicht. Nur weil Du ne Antwort falsch hast und Dir nach 45 Min nix mehr eingefallen ist! |
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Verfasst am: 06.10.2003 19:44 |
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also ich hab auch die 2
jedoch gilt nach dem neuesten BGH urteil, dass man auch die gesamte pfändung mit absprache des kunden überweisen kann, wenn ein dispo in noch entsprechender höhe vorhanden ist
da hier aber kein dispo ist...ganz klar ist nr. 2 richtig...naja...hoffe ich zumindest |
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