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Aufgabe 7 Betreuung
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tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 09:41
hallo. was bedeutet denn ‘Vertreter kraft gesetzlicher Verleihung‘??
(anwort nummer 5)..soll das stimmen??
darf ein Betreuer wie beim Vormund genehmigunsfrei übers Konto verfügen, wenn das Guthaben 3000 € nicht übersteigt?? (antwort 2)
ich kann das nirgends nachlesen!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2003 10:07
Entsprechende Aussagen findet man im § 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB (i.V.m. § 1908i, dieser besagt, dass die Aussagen für den Vormund auch für Betreuer gelten.)

vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/1813.html
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.10.2003 10:56
Ich hab das mit dem 3000€ im Hefter stehen, aber ich hab auch mit dem widerspruch geschwankt, hab mich dann für die 3000€ entschieden weils eben im hefter steht, weiß jemand die antwort genau?
Marcel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.10.2003 11:01
Also ich habe auch das mit den 3000 genommen da das bei uns im Stduienbrief steht und in der Berufsschule hatten wir es auch müsste also richtig sein Glückwunsch an alle die es haben und weiter geht es auf der suche nach Punkten

By
Marcel
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:25 - Geaendert am: 03.10.2003 11:42
die gute dame ist nur körperlich behindert nicht geistig. also hat sie die betreuung freiwillig nur damit er es für sie macht, und wenn sie spontan gesundet kann sie jederzeit die betreuung aufgeben. aussedem war das mit den 3000€ glaub ich auf girokonten bezogen die ja dem alltäglichen zahlungsverkehr dienen...
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:25
na gott sei dank hab ich mal was richtig..danke fürs Beseitigen meiner Zweifel hinsichtlich dieser Frage!!!
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.10.2003 11:27
was is denn richtig? ;-)

die 3000€ beziehen sich auf das girokonto
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:32
na die Lösung 2 müsste richtig sein..da steht ja, dass der Betreuer über das Girokonto genehmigungsfrei verfügen kann..sofern das Guthaben die 3000 € nicht übersteigt..
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.10.2003 11:44
ja hoffen wirs mal .. nich das die den so einfach widerrufen kann das wäre schlecht, sonst wär es die 5...
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:49
Hi!

In meinen Augen kann es nicht die Nummer 5 sein, denn die Frage war nach den Auswirkungen auf den Geschäftsbesorgungsvertrag (Kontovertrag).
=> Nummer 2 ist richtig.

Gruß Andre
Marcel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.10.2003 11:51
könnte jemand mal bitte hinschreiben was nr.2 ist

2=das mit den 3000 € oder liege ich da falsch habe keinen aufgabensatz

meldet euch

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Marcel
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:53
habs weiter oben schon geschrieben!! ja ist das mit den 3000€
mike199
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:55
ja aber warum sollte sie ihn denn nicht wiederrufen dürfen?
die dame bittet aus freier entscheidung heraus um einen betreuer, da sie körperlich behindert ist.
also könnte sie doch wohl eigentlich rein logisch gesehen jenen auch wieder abbestellen.

ich habe die 5 genommen, weil es mir logisch erscheint.
Marcel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.10.2003 11:55
sorry bin so doof :) aber trozdem danke schön für deine Mühe

und die suche geht weiter

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Marcel
mike199
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 11:59
und noch ein weiteres argument, das für die 5 und gegen die 3 spricht:

3.) "..... er darf verfügen, sofern DAS GUTHABEN auf dem Konto 3.000 EUR nicht übersteigt"

ist doch quatsch! er darf ÜBER 3.000 EUR verfügen, egal ob jetzt 3.000 oder 10.000 EUR auf dem giroonto sind!!!!

lösung 3 besagt, dass er nur verfügen darf, wenn nicht mehr als 3.000 auf dem konto sind. ABER er darf laut gesetz über insgesamt 3.000 verfügen - unabhängig davon, wieviel auf dem konto ist.

(meine meinung)
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 12:03
das mit den 3000 € also ob nu das Guthaben gemeint ist..oder der Betrag zum Abheben egal wie viel auf dem Konto ist..das ist ne Auslegungssache...hatten die Diskussion schon in der Berufsschule..
wenn zum Beispiel 10000 € auf dem Konto wären, dann könnte der Betreuer 3 Tage lang 3000 € abheben...soll das im Sinne des Betreuten sein??

ich weiss nicht, vielleicht ist ja auch beides richtig.
Marcel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.10.2003 12:05
Also meiner Meinung liegst du da falsch er darf verfügen ohne genehmigung des Vormundschaftgerichtes bis 3000 € d.h wenn der Slado auf den Girokonto mehr als 3000 € ist benötigt man die Zustimmung des Vormundschaftsgericht.

By
Marcel
mike199
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 12:07
also ich muss gestehen, irgendwo finde ich beide antworten sinnvoll.
sowohl das mit den 3.000,00 EUR als auch die sache mit dem wiederrufen des betreuers.

ich hoffe, dass evtl. mal beides richtig ist
tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 12:07 - Geaendert am: 03.10.2003 12:12
@marcel...so seh ich das auch...Antwort 2 is richtig! basta! ;-)

obwohl 5 auch nicht falsch klingt ;-))
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.10.2003 12:12
Ich glaub das is ne typische Aufabe, wo man mit einem Einspruch siegen könnte
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