Auszüge:
"Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Einseitig heißt, dass die Kündigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ohne Einverständnis des anderen Vertragspartners ausgesprochen werden kann.
Empfangsbedürftig heißt, dass die Mitteilung der Kündigung dem anderen Vertragsteil zugehen muss. So ist es nicht möglich, zu kündigen, ohne dass der Betreffende davon informiert wird. Eine Zustimmung zu einer Kündigung ist nicht notwendig, die Verweigerung der Annahme ändert nichts an ihrer Wirksamkeit. Eine rückwirkende Kündigung ist ebenfalls nicht möglich. [...]"
"Kündigung
Kündigung ist die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, daß ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Neben der ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, gibt es die außerordentliche (befristete oder fristlose) Kündigung, bei der meist keine Fristen einzuhalten sind.
[...]
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform."---------------------------------------------------------------
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