Aufgabe54 ZP herbst 2004 Ermittlung Beitragssatz KV!!! |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:00 |
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Hallo und schon wieder ich,
Hoffe jemnad von euch hat die aufgabe vorliegen denn´das kann ich hier nicht alles reinschreiben.hier ist ne gehaltabrechnung vorgegeben wiorin man sieht wieviel abgeführt wurde und ich soll den KV satz ermitteln, aber ich komme nicht auf die Lösung ( 15 %).
Habe schon hin und her gerechnet.
der beitrag ist 108,55 und das bruttogehalt 3340 |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:21 |
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Na, auch Zwischenprüfung am 01.03. ?
Zur Vorbereitung habe ich auch die letzte Zwischenprüfung durch "simuliert" und weiß welche Aufgabe du meinst..
Es ist so, dass du nur ausrechnen musst wieviel der Krankenversicherungsbeitrag in % von dem Bruttogehalt beträgt.
Das sind in diesem Fall 7,5 %!
Und auf die 15 % kommst du, indem du den Beitrag mal 2 rechnest (logisch).. dass musst du tun, weil der Krankenversicherungsbeitrag einmal von DIR und einmal von deinem Arbeitgeber gezahlt wird.. sprich: jeder zahlt die Hälfte...
Hoffe, konnte dir helfen :-) |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:24 |
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jja hab auch am 01.03. ZP
ja das mit der hälfte ist mir schon klar, ich komme aber leider nicht auf die 7,5 hab wohl nen doofen rechenfehler drin glaub ich!!
hilf mir ;-P |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:41 |
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So.. habe die Prüfung jetzt vor mir liegen.
Also:
Bruttogehalt 3.340,- EUR
Krankenversicherung 250,50 EUR
Rechnung:
1% von 3.340,- EUR = 33,40 EUR
250,50 : 33,40 = 7,5 %
Tadaaaaa! Das wars schon.. kurz und schmerzlos...
Ist das nachvollziehbar? |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:42 |
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Habe grade gesehen, dass du in der Zeile verutscht bist.. Der Beitrag von 108,55 EUR geht für die Arbeitslosenversicherung drauf... eine Zeile drüber ;-) |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:44 |
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danke das hab ich auch gerade gesehen, ja so komme ich auch auf die 7,5 vielen dank nochmal
lg nadine |
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Verfasst am: 25.02.2005 15:47 |
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Gerne! :-) |
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Verfasst am: 25.02.2005 18:13 |
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Nette Aufgabe... die kenne ich auch noch aus meiner Prüfung, passt auf die Beitragsbemessungsgrenzen auf, sofern das Gehalt eine entsprechende Höhe hat.
Schönen Gruß und viel Glück |
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