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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Vorschusszinsen!!!
 
Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 15:05
Kann mir einer von euch kurz und knapp und gut verständlich Vorschusszinsberechnung ( tagermittlung und und und ) erklären. Werde da im Buch irgendwie nicht schlauer!!!

vielen vielen dank im Voraus.

nadine
wildecker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 15:17
Also meiner Meinung nach Berechnung der Vorschusszinsen wie folgt:

1/4 des Habenszinsatzes als Zinssatz (da auf Zeit von 3
Monaten = 1/4 des Jahres gesehen)
*90 Tage (da 3 Monate Kündigungsfrist)
*Kapital
/100*360

Müsste hinkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 15:21
danke aber da gibt es doch noch diese andere methode zur berechnung wo man jeden monat 2000 euro wegrechnet oder so ähnlich!! ich komme da vorallem mit der tagermittlung nicht hin! in der einen aufgabe war gefragt für wievele tage vorschusszinsen berechnet werden dürfen...

lg nadine
Basstard
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.02.2005 15:31
Nehmen wir mal den konkreten Fall, Herr Müller möchte von seinem Sparkonto,mit 2% und mit 3 monatiger Kündigungsfrist 10000€ abheben. Er hat den Betrag aber nicht gekündigt. Also muss er für 8000€ Vorschusszinsen von 0,5% zahlen. Da 2000€ pro Monat ja frei sind!
Also rechnen wir:

(8000€*0,5%)/360Tage*90Tage=9,99999999 €

Also zahlt der Kunde 10 € VZ.

Hoffe dir geholfen zu haben..

Greetz, der Basstard
Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 15:35
jup das hab ich kapiert , hier mal die aufgabe die ich meine:

ein kunde eröffnet wert 15.03 ein sparkonto mit einer kündigungsfrist von 6 monaten, einzahlung 10 000 . wert 26.07 des gleichen jahres wurde dieser bertrag gekündigt. der kd verfügt jedoch bereits wert 26.09 des gleichen jahres über die 10 000 euro ( berechnungsmethode 30/360) für wie viele tage dürfen sie vorschusszinsen berechnen?
Basstard
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.02.2005 15:40
Also wenn er 2 monate nach der kündigung der 10000€ über das Guthaben verfügt, dann muss er für 4 Monate Vorschusszinsen zahlen. Die höchstgrenze für Vorschusszinsberechnungen liegt im allgemeinen bei 2,5 Jahren also wenn der Kunde 4 Jahre Kündigungsfrist hat und verfügt nach 2 Monaten, dann werden keine 3 Jahre und 10 Monate berechnet sondern "nur" 2,5 Jahre!!

Have a nice Weekend!!!
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.02.2005 15:41
na ,für 120 Tage!

Begründung:
am 26.07. hat er gekündigt!
die kündigungsfrist beträgt 6monate = 180 Tage...
nun verfügt er aber schon am 26.09. darüber.
also ganze 120 Tage zu früh.
hätte er ohne VZ verfügen wollen, hätte er bis zum 26.01. warten müssen.



oder sehe ich das falsch?
Basstard
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.02.2005 15:43
Das siehst du genau richtig!!!
Nadinchen_3
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 15:59
vielen dank jetzt hab ichs auch kapiert!!!

lg naddel
und schönes WE
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2005 17:11
Aber nicht vergessen: Die 2000-€-Regelung gilt hier nicht, weil die ja nur für ein gesetzl. Sparbuch mit 3(!)-monatiger Kündigungsfrist und nicht für ein Sparbuch mit 6-monatiger Kdf. gilt. (Weil du die 2000 Euronen oben mal erwähnt hast)

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

Shadow_m
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.02.2005 18:32
hi andine!
ich kann es dir perfekt erklären aber kann das irgendwie net aufschreiben!
vll wenn es dringend ist kann ich es dir gerne am telefon erklären
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2005 17:17 - Geaendert am: 27.02.2005 18:55
@sucka
Im Text heißt es u.a. "ein gesetzl. Sparbuch"

Das geseztliche Vorkaufsrecht ist z. B. im Baugesetz geregelt.
Der gesetzliche Löschungsanspruch bei Grundpfandrechten ist im BGB geregelt.

In welchem Gesetz ist nun das Sparbuch geregelt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2005 22:08
Ich dachte, die alten Zöpfen sind schon abgeschnitten!

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3764&forumid=8
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.03.2005 13:51
@herrmann: im 5. beitrag von oben wird der fall beschrieben, auf den sich die frage bezieht. hier ist von einem sparkonto mit 6-monatiger (!!!) Kündigungsfrist die Rede. Die 2000,00 € gelten aber nur bei Sparbüchern mit 3-monatiger Kündigungsfrist.

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

 

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