Vinkulierte Namensaktien? |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:04 |
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Hallo!
brauche eure Hilfe.
Kann mir jemand sagen was das ist? Und wie ich es dem Kunden am besten erklären kann?
Und ob dies etwas guten ist. Vorteile und Nachteile für den Kunden?
DANKE!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:07 |
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Bei vinkulierten Namensaktien steht in einem Register bei der AG, wer welche Aktien besitzt und die AG muß bei Übertragung der Aktien zustimmen. Manche fahr´n auf der Autobahn zur Hölle und ich geh´ zu Fuß. |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:12 |
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Also für mich ist das ein klarer Nachteil für den Kunden, da er die Aktie nicht so ohne weiteres verkaufen kann.
Weiss jemand wie das in Praxis gemacht wird von Seiten der AG. Hat der normale Kleinanleger Schwierigkeiten, die Aktie zu verkaufen?
Was muss man überhaupt tun um die Aktie loszuwerden. Muss man sich da an die AG wenden und sagen "Ich will nicht mehr mitspielen, darf ich bitte aufhören." oder kümmert sich das KI darum? |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:22 - Geaendert am: 04.03.2005 12:22 |
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Das ist eine gute Frage, wie das in der Praxis abläuft. Bis zu einem bestimmten Anteil ist das bestimmt egal und nicht mehr als eine Formalität.
Aber wenn du zum Beispiel 15% der ausgegebenen Aktien einer AG besitzt, sieht das bestimmt anders aus.Manche fahr´n auf der Autobahn zur Hölle und ich geh´ zu Fuß. |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:23 |
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Kauf doch einfach mal welche ! ;-)
Münchner Rück WKN 843002Manche fahr´n auf der Autobahn zur Hölle und ich geh´ zu Fuß. |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:47 |
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wie die gitarr´ sagt ist es bei kleinanlegern schnuppe. da wird jede ag nem verkauf/erwerb zustimmen. allerdings hat sich die ag ja was bei der ausgabe gedacht und zwar nicht das sie mehr arbeit bei der veräußerung haben wollen, sondern das sie kontrollieren möchten wer inhaber ist. man möchte vermeiden das "nicht erwünschte" personen, natüliche oder juristische, einen zu großen stimmenanteil und damit einen zu großen einfluss auf die ag haben.
weshalb diejenige person nicht in den genuss des mitspracherechts kommen soll, kann zig gründe haben. |
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Verfasst am: 04.03.2005 12:53 |
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Is aber auch vorteilhaft für die AG. Da sie feindlichen Übernahmen entgegenwirken kann. Meine ich. |
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Verfasst am: 04.03.2005 13:35 |
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Bin genau der gleichen Meinung.
Die Vinkulierung verschafft der AG nur den Vorteil, sich seine Aktionäre auszusuchen um somit eine evtl. Fremdübernahme zu vermeiden.
Für den normalen Kleinaktionär hat das relativ wenig auswirkungen. Ausnahmen sind natürlich die Regel.
Porsche vergibt seine Aktien, egal wieviel Stück nur an Familienmitglieder und Verwandte, soweit ich das weis.Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan. |
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Verfasst am: 04.03.2005 14:06 |
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Nur als Ergänzung:
Vinkulierte Namensaktien können nur durch Einigung+Übergabe+Indossament+Zustimmung der Gesellschafter übergeben/verkauft werden. |
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Verfasst am: 04.03.2005 16:34 |
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Nur noch als Ergänzung:
Vinkulierte Namensaktien sind vor allem auch bei Familienunternehmen sehr beliebt - aus vorgenannten Gründen. In Italien findet man dafür viele Beispiele. |
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Verfasst am: 04.03.2005 17:21 |
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Sehr bekannte vinkulierten Namensaktien sind:
- Lufthansa
- Allianz
Folgender Satz ist nicht ganz richtig:
Vinkulierte Namensaktien können nur durch Einigung+Übergabe+Indossament+Zustimmung der Gesellschafter übergeben/verkauft werden.
In der Regel werden Namensaktien mit einer Blankozession in das Depot eingeliefert. Somit ist die Übertragung durch Umbuchung und Zustimmung des Vorstandes (und evtl. Aufsichtsrat) der AG möglich. |
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Verfasst am: 04.03.2005 17:25 |
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Auch der Springer-Verlag hat vinkulierte Namensaktien im Umlauf, da gab es doch vor ein paar Jahren den Streit im Rahmen der Nachlaßabwicklung... kann mich nur nicht mehr ganz genau erinnern wie das war.
Schönen Gruß |
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