ZP und Kranken- / Pflegeversicherung |
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Verfasst am: 23.09.2005 08:30 |
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Guten Morgen,
ich stehe kurz vor der ZP und wollte fragen ob in den Zwischenprüfungen immer die aktuelle Gesetzeslage angwendet wird.
Bzw. ob ich die Änderungen in der KV und Pflegeversicherung berücksichtigen muss oder nicht.
Vielen Dank!! |
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Verfasst am: 23.09.2005 10:22 |
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Ja, immer die aktuelle Rechtslage anwenden.
Aber sollte eine Gehaltsabrechnung oder etwas in der Art drankommen, wird das angegeben.
Also ob der Arbeitnehmer zB Kinder hat oder nicht.
Also mach dir mal keine Sorgen darüber. |
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Verfasst am: 23.09.2005 10:47 |
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Danke schön!!
Wenn es in der Aufgabe angegeben ist muss ich ja aber trotzdem wissen, ob ein Kind nun einen anderen Pflegeversicherungssatz bedeutet oder nicht. :-) |
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Verfasst am: 25.09.2005 11:15 |
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Ja wenn die dabeischreiben, Kinderlos und 1,1% An Anteil zur PV , dann solltest du es schon berücksichtigen,das wäre nicht verkehrt. |
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Verfasst am: 25.09.2005 12:00 |
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Klar, dann ist es eindeutig. Aber was mache ich, wenn nichts über den Familienstand (bzw. Kinder) angegeben ist.
Gehe ich dann bei über 23 Jährigen davon aus, dass sie kinderlos sind, oder nicht? |
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Verfasst am: 25.09.2005 12:10 |
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Ja klar. Nach neuem Gesetz berechnest du dann 1,1 %.
Wenn Kinder vorhanden sind, steht es dabei. Hatten einen Aufgabenordner mit 100 Personalfragen bekommen und wenn Kinder vorhanden waren, stand es immer dabei. |
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