Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 96
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Zwischenprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

ZP und Kranken- / Pflegeversicherung
 
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2005 08:30
Guten Morgen,

ich stehe kurz vor der ZP und wollte fragen ob in den Zwischenprüfungen immer die aktuelle Gesetzeslage angwendet wird.

Bzw. ob ich die Änderungen in der KV und Pflegeversicherung berücksichtigen muss oder nicht.

Vielen Dank!!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2005 10:22
Ja, immer die aktuelle Rechtslage anwenden.

Aber sollte eine Gehaltsabrechnung oder etwas in der Art drankommen, wird das angegeben.

Also ob der Arbeitnehmer zB Kinder hat oder nicht.

Also mach dir mal keine Sorgen darüber.
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.09.2005 10:47
Danke schön!!

Wenn es in der Aufgabe angegeben ist muss ich ja aber trotzdem wissen, ob ein Kind nun einen anderen Pflegeversicherungssatz bedeutet oder nicht. :-)
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.09.2005 11:15
Ja wenn die dabeischreiben, Kinderlos und 1,1% An Anteil zur PV , dann solltest du es schon berücksichtigen,das wäre nicht verkehrt.
tyrionarido
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.09.2005 12:00
Klar, dann ist es eindeutig. Aber was mache ich, wenn nichts über den Familienstand (bzw. Kinder) angegeben ist.

Gehe ich dann bei über 23 Jährigen davon aus, dass sie kinderlos sind, oder nicht?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.09.2005 12:10
Ja klar. Nach neuem Gesetz berechnest du dann 1,1 %.

Wenn Kinder vorhanden sind, steht es dabei. Hatten einen Aufgabenordner mit 100 Personalfragen bekommen und wenn Kinder vorhanden waren, stand es immer dabei.
 

Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse