Aufgabe 29 ZP Frühjahr 2000 |
|
|
Verfasst am: 25.09.2005 16:26 - Geaendert am: 25.09.2005 17:03 |
|
|
Kann mir jemand sagen, was die richtige Lösung ist?
Aufgabe 29 (Vermögenswirksame Leistungen)
Jan Spienke hat seine vermögenswirksamen Leistungen in einem Wertpapier-Sparvertrag angelegt. Der erste Erwerb von Wertpapieren war am 1.2.2000. Am 20. Juli 2002 lässt Herr Spienke nach seiner Heirat seine Konten umschreiben und möchte am selben Tag seinen vL-Vertrag zwecks Kauf einer Wohnungseinrichtung auflösen. Können Sie seinem Wunsch unter Beachtung des Vermögensbildungsgesetzes zulagenunschädlich entsprechen?
A) Ja, da zum Zeitpunkt der angestrebten Auflösung mehr als zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind.
B) Nein, da die vorgeschriebene Sperrfrist von drei Jahren noch nicht abgelaufen ist.
C) Nein, da Verfügungen erst zwei Jahre nach Eheschließung zulagenunschädlich möglich sind.
D) Nein, da das Geld nicht wieder angelegt, sondern für den Kauf einer Wohnungseinrichtung verwendet werden soll.
E) Ja, da die Zulage ohnehin erst bei Vertragsende fällig würde. |
|
|
|
Verfasst am: 25.09.2005 17:29 |
|
|
Hi
Die Lösung:
D) Ja, da zum Zeitpunkt der angestrebten Auflösung mehr als 2Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind.
vg |
|
|
|
Verfasst am: 25.09.2005 17:32 |
|
|
Sorry, in deinem Fall ist natürlich A die Lösung.Aber ergibt sich ja aus dem Rest der Antwort
Viel Glück am Dienstag |
|
|
|
Verfasst am: 25.09.2005 17:55 |
|
|
Ja definitiv A |
|
|
|