Merkmale einer Genobank |
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Verfasst am: 26.09.2005 21:21 |
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Hey,
kann mir jemand mal ein paar Merkmale einer Genossenschaftsbank bzw. den Unterschieder zu einer Spk nennen.
Vielen DankFernstudium
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Verfasst am: 26.09.2005 21:25 |
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Genossenschaftsbank
- Eigentümer: Mitglieder
- Ziel: Förderung der Mitglieder
- Organe: Vertreterversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
- Genossenschaftsgesetz |
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Verfasst am: 27.09.2005 14:35 |
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Sparkasse ist eine Person des öffentlichen Rechts -> müssen theoretisch jeden nehmen... (ähnlich wie eine Stadtbücherei *g*) |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:48 |
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hey danke, |
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Verfasst am: 27.09.2005 19:57 |
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Zu den Organen: Eigentlich Mitgliederversammlung... da du aber i.d.R. zu viele Mitglieder hast... sit eine Vertreterversammlung auch legitim...
wenn du dein AC bei einer GenoBank hast ... Glückwunsch... mit einer GenoBank machste nicht viel falsch *gg* |
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Verfasst am: 27.09.2005 21:59 |
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@ Whitehaven:
> Sparkasse ist eine Person des öffentlichen Rechts
Richtig.
> müssen theoretisch jeden nehmen... (ähnlich wie eine
> Stadtbücherei *g*)
Ist so allgemein erstens falsch, da es einen Kontraktionszwang nach Sparkassengesetzen maximal für Sparguthaben gibt und hat zweitens nichts mit dem Status der Sparkasse als Person des öffentlichen Rechts zu tun.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:12 |
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@ julien
Stimmt, da hast du recht *g* Du bist sehr schlau. Wollte ja eigentlich Person des öffentlichen Rechts schreiben. Ich hoffe du kannst mir diesen Fehler verzeihen.
Zum Thema "muss jeden nehmen" ..... ist ja auch Schmarrn, aber so wollte es unser BS-Lehrer uns erklären. Da wären wir uns ja schon einmal einig..
Schönen Tag noch...
die Gräfin |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:29 |
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@Julien
Woraus resultiert der Zwang, für jeden ein Girokonto (auf Guthabenbasis) zueröffnen. |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:46 |
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@ Herrmann
ist es nicht so, dass beispielsweise die Sparkassen Konten also ein Giro Konto für jedermann eröffnen müssen?!
ich glaub ich da mal so was im Unterricht gehört? |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:32 |
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Hallo erstmal!
Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet jeden zu nehmen, zumindest nicht wenn es sich um eine private SPK wie eine AG oder wirtsch. Verein handelt.
Es haben ja nun nicht alle Sparkassen die Kummune im Ginick.... |
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Verfasst am: 28.09.2005 20:39 |
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@ whitehaven:
> Wollte ja eigentlich Person des öffentlichen Rechts schreiben.
> Ich hoffe du kannst mir diesen Fehler verzeihen.
Das hast Du doch geschrieben. Diese Entschuldigung" verstehe ich absolut nicht.
@ Herrmann:
Alle Banken können jeden Kunden ablehnen, schließlich gilt in Deutschland die negative Vertragsfreiheit (niemand muss mit jemandem einen Vertrag schließen), die beim Girokonto auch keiner gesetzlichen Einschränkung unterliegt (Ausnahme glaube ich das ein oder andere Sparkassengesetz der Länder).
Richtig ist, dass sich alle in Verbänden organisierten Kreditinstitute im Großen und Ganzen an die Empfehlung des ZKA zum "Girokonto für Jedermann" halten, um eine schärfere gesetzliche Regelung zu vermeiden. Der Finanzausschuss des Bundestages ist damit beauftragt, die Situation regelmäßig zu prüfen.
Aus der jetzt aktuellen Fürsprache des Bundestages (08.06.2005), die der ZKA seinen Mitgliedsbanken natürlich zur Beachtung empfiehlt folgt, dass Kreditinstitute die Kündigung oder Ablehnung von entsprechenden Girokonten den betroffenen Bürgern schriftlich begründen und dabei auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle hinweisen sollen.
Der ZKA hat dafür einen entsprechenden Vordruck aufbereitet, aus dem alle Gründe hervorgehen:
- Der Wohnsitz des Antragstellers liegt außerhalb des Geschäftsgebiets der Bank
- Der Antragsteller verfügt bereits über ein Girokonto
- Der Antragsteller ist kein Verbraucher bzw. das Konto soll (auch) für seine unternehmerische Tätigkeit genutzt werden
- Der Antragsteller hat Falschangaben gemacht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
- Es ist nicht sichergestellt, dass die Bank die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
- Der Antragsteller hat Mitarbeiter oder Kunden der Bank belästigt oder gefährdet
- Die Kontoeröffnung ist aus sonstigen Gründen unzumutbar
Gruß
Julien |
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