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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Lösung ZP Herbst 2005 Nr. 38-40
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riding2
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 15:40
Hey wie sehen dort eure Lösungen aus?
Noiona
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 15:49
38: 12.10.05
39: 21520
40: 2
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 16:01
38: 11.10.2005 (11., da nach dem letzten Tag der Frist gefragt ist)

39: 21521,00 €

40: 4
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 16:14
38 12.10.2005 (Die Frist läuft nämlich erst mit diesem Tag aus)

39 21241,00 (wobei cih mir da nicht sichter bin, ob nicht doch 21240,00 richtig ist... bin mir nich sicher ob die Zinsen vom Todestag oder Todesvortag genommen werden)
TEVION703
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 16:17
HI

38: 12.10.2005
39:21520€
40:4
Noiona
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 16:18
die zinsen müssen drauf gerechnet werden und man muss die beträge vom vortodestag angeben
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 16:23
...die Beträge vom Vortodestag...... mit Ausnahme vom Depot...
die Aktienwerte werden immer vom Todes~ und nicht vom Vortodestag genommen...

Hätte zufällig irgenjemand auch eine Begründung für Aufgabe 40 Antwort 4??
Bei der Frage habe cih recht lange überlegt und kam zu dem Entschluß dass Antwort 4 falsch sein müsste, da da steht "... grundsätzlich nur gemeinsam..." und dies ja nicht der Fall wäre, wenn z.B. eine Rechnung für Beerdigungskosten vorliegt.
Habe da Antwort 2 geraten...
Moosrose
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 16:48
zu Aufgabe 39:
der FSA erlischt doch mit dem Tod,muss ich dann nicht Zast und Soli von den Zinsen abziehen, also 21450,37 melden???
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 16:54
Der FSA erlischt nicht mit dem Tod!

Der FSA erlischt zum nächsten Jahresanfang, so dass für die Zinserträge aus dem laufenden Kalenderjahr keine ZASt und keine Soli berechnet werden muss
CoBaazubine
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 16:56
Habe bei Aufg 40 auch das genommen, dass die erben nur gemeinsam verfügen dürfen.
Beerdigungskosten geht zwar aber die dürfen wenn dann nur überwiesen werden und nicht bar ausgezahlt!?? Oder? denke schon.
Moosrose
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 17:03
Aber im Wurm steht auf S. 71 wortwörtlich: mit dem Tod erlischt der FSA.
Dann kann ich wenigst den Autor verklagen,wenns falsch ist...
Thaleia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 17:39
also ich hab
38) 12.10.05
39) 21520 €
40) 4
aber das das depot mit wert todestag gemeldet wird is wohl richtig, da hab ich nich dran gedacht.
aber die zinsen?? da hab ich geraten. müssen die gemeldet werden oder nich?? und bei 4 bin ich mir ganz sicher, dass das stimmt
Susiana
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 18:05
Bei 40 Nr 4 halte ich für falsch.
Es ist nicht GRUNDSÄTZLICH so, dass die Erben nur gemeinsam verfügen können. Wenn z.B. einer ne Vollmacht für den Todesfall hat, kann er auch alleine verfügen.
Und einer der gesetzlichen Erben könnte ja auch durch das Testament ausgeschlossen worden sein.
Wissen wir das?
NEIN
Ich hab Nr.2
claudia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 18:10
na toll ich hab auch den 11.10.genommen
steffen20
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 18:12
@ claudia
ey wir sind heute einer meinung, hab auch 11.10
claudia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2005 18:17
*lach*
Thaleia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 18:31
@susiana

in der aufgabe stand doch garnix von >gesetzlichen< erben....
riding2
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 18:43
also ich bin auch der Meinung vom 11.10. allerdings sehen das einige anders. Kann mir einer sagen warum oder wo das steht?
Es heisst doch: Meldund bis spätestens 4 Wochen nach Bekannt werden. Für mich waäre der 12.10. dann schon der erste des "neuen Monats" (Ablauf der vier Wochen am 11.10.)
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 18:52
Die Frist dauert nicht vier Wochen, sondern einen Monat. Dieses steht in Kompaktwissen Bankbetriebslehre aus dem Bildungsverkag 1 Stam Seite 72:
Meldung an das Finanzamt § 33 ErbStG

Und der Monat ist nicht ein Tag vorher zuende:

12-09-2005
+ 00-01-0000
= 12-10-2005

oder feiert ihr euern Geburtstag auch immer einen tag vorher?
mokka04
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 18:59
Ey Leute, was ist bei dem Notausgang korrekt?
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