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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Lösungen Zwischenprüfung Herbst 2005
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 11:26
Hier habt ihr die sehr wahrscheinlichen Lösungen zur Zwischenprüfung Herbst 2005
(KEINE MUSTERLÖSUNG VON DER IHK)


1) 28.02.2006
2) 5
3) 1
4) 5 (AGB)
5) 5
6) 3
7) 4 ( THK dienen der Verbuchung von Vermögenswerten, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Der Kontoinhaber unterhält das Konto im eigenen Namen für fremde Rechnung.
8) 1
9) 4 ( zurückgegebene Lastschrift darf nie erneut eingezogen werden)
10) 3
11) 1 4 ( lt. Scheckgesetz)
12) 2 ( obwohl alle Antworten nicht völlig korrekt sind, unverständliche Frage)
13) 3
14) 5
15) 2
16) 2
17) 31245
18) 4
19) 3
20) 5
21) 1
22) 3 2 1 2 2
23) 2
24) 4
25) 1
26) 5
27) 4
28) 2
29) 2
30) 3 ( lt. BGB)
31) 1
32) 5
33) 4
34) 5
35) 2
36) 2
37) 1
38) 12.10.2005 ( 1 Mon nach Bekanntwerden)
39) 21.240 ( Giro+Sparkto.+Zinsen Vom Vortag/ Depotwert vom Todestag)
40) 2 ( Der Bank ist der Umfang des Nachlasses nicht bewusst, daher verlangt sie immer einen Erbschein. Beerdigungskosten können nur überwiesen werden. Bei erteilung einer Vollmacht für einen 3. hätten alle Erben gemeinsam zustimmen müssen.)
41) ----------- Keine rechtlichen Hinweise gefunden
42) 3
43) 4 100
44) 1382
45) 5
46) 4
47) 1
48) 1
49) 2,5
50) 3 4,66
51) 5
52) 1
53) 141,38 (50/50)
54) 1
55) 5
56) 79


Wie gesagt, diese Antworten basieren auf Gesetzestexten, AGB`s oder sonstigen qualifizierten Unterlagen, denen man Glauben schenken darf.
SarahSabineSchmidt
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 12:23
Ich muss sagen, deine Lösung gefällt mir sehr gut, wenn du dir sicher bist.
kabowsky
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 12:26
voll geil, ich hab alles richtich
ich nenn mich auch superazubi, dürft ihr natürlich auch
aber kabowsky is auch ok,
also bis bald
grüße aus porz
genobankerFD
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2005 13:01
zu Aufg. 39)

Ich hab da 21520,00 €
Grund:
Die Salden vom 05.09.2005 sind Tagesendsalden.
Den Depotwert nimmt man doch auch vom 05.09.2005, da das der Tagesendsaldo des Depots ist.
In den Lösungen oben ist der Depotwert der Tagesendsaldo vom Todestag (06.09.2005)
Andere Meinungen ???
Stevermany
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2005 13:08
Ich kenne bei Depots nur die Regelung, den Wert vom Todestag zu nehmen, also in diesem Fall den kleineren von beiden.
Mareike1984
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 13:09
Ich hab da auch die Antwort 21240
Lt dwp Bank und innerbetrieblicher Unterricht ist das richtig.
Lt einer arbeitsanweisung die ich gefunden habe ist es falsch.
Bleibt uns wohl nichts anderes übrig als abzuwarten.
Oder ist sich jemand 100% sicher?
JuliaS
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 13:14
Hab da auch 21.520,- € raus aus den selben Gründen, wie du!
SarahSabineSchmidt
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 13:24
Ich hab da 21240 raus, weil man die Tagessalden vorm Vortodestag nimmt und den Depotwert vom Todestag.
Und Zinsen auch vom Vortodestag.

Das macht dann 21240 €
Brinibaby
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2005 13:33
Das finde ich ja klasse, dass man heute schon die Lösungen einsehen kann. Basieren diese Lösungen aus einer sicheren Quelle? Wie fandet ihr die Zwischenprüfung im Allgemeinen?
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.09.2005 14:45
seid ihr sicher, dass die zinsen überhaupt mit reinkommen?

ansonsten bin ich mit den meisten antworten auch einverstanden :-)
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 14:45
""Wesentlich riskanter ist das Erbe eines Bankdepots. Bei Aktien und Wertpapieren zählt der Kurswert am Todestag des Erblassers. Fallen die Kurse anschließend, hat der Erbe Pech gehabt""

Quelle: http://www01.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030109/b_6.phtml
LisaD
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 15:00
zu Frage 41: (die Frage zur Partnerschaft)
Antwort 4 ist richtig, da bei der Partnerschaft mind. ein Name eines Partners im Namen stehen muss, sowie der Zusatz Partner oder Partnerschaft und die Berufsbezeichnung von allen in der Partnerschaft vertretenen Berufe. (Quelle: Wirtschaftslehre des Kreditwesens)
evy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 15:05
frage 41 antwort 4 (grill/perczynski seite 26 in der spk.-auflage)
"Der Name der PArtnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten."
frage 42 antwort 2 (AWL buch seite 174)
"Weitere Merkmale der PG sind: es gelten Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung."
frage 40 antwort 4 (grill seite 86)
"Mehrere Erben können nur gemeinsam verfügen."
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 15:10
Ja damit ist ja die Lösung nun vollständig.

Aufgabe 41 habt ihr ja dann gelöst.

Zur Vorposterin:


Bei Aufgabe 42: Die GBR wird immer von allen gemeinsam vertreten.

Und bei 40: wie gesagt, der Erbschein
evy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 15:15
die GbR wird gemeinsam vertreten, aber die partnerschaftsgesellschaft, und nach der wird hier gefragt, einzeln!!!!
SarahSabineSchmidt
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 15:19
Antwort 42 ist die zwei, da es sich bei der Frage um die Vertretung der PArtnerschaftsgesellschaft handelt und die sind, wie eben schon beschrieben, einzelvertrungsberechtigt.

Folglich Lösung 2
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 15:29
Und ich dachte immer, Partnergesellschaften fallen unter GBR.

Naja , aber nun hört auf Fehler zu suchen*gg* obwohl ein dürft ihr noch finden, aber dann muss schluss sein :-P
Mausezaehnchen
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2005 15:33
super schonmal einigermaßen die lösuneg nur das weitere problem.........hat irgendwer die klausur???wir haben sie abgenommen bekommen!!?! wenn ja sind irgenwo hier nochmal die aufgaben??ich weiß wohl kaum noch was nr. 23 für ne aufgabe war....wäre super wenn sie jemand reinsetzten kann sofern sie jemand hat oder das mir mal jemand sagt wo ich die hier auf der seite finden kann!!!

danke =)
StefanSt
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2005 15:40 - Geaendert am: 01.11.2019 00:20
gelöscht
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 15:51
So dann sollte das nun wohl die entgültige Lösung sein. Würde mich schon stark wundern, wenn die IHK Lösung weit abweichen würde.
( überarbeitet)


1) 28.02.2006
2) 5
3) 1
4) 5 (AGB)
5) 5
6) 3
7) 4 ( THK dienen der Verbuchung von Vermögenswerten, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Der Kontoinhaber unterhält das Konto im eigenen Namen für fremde Rechnung.
8) 1
9) 4 ( zurückgegebene Lastschrift darf nie erneut eingezogen werden)
10) 3
11) 1 4 ( lt. Scheckgesetz)
12) 2 ( obwohl alle Antworten nicht völlig korrekt sind, unverständliche Frage)
13) 3
14) 5
15) 2
16) 2
17) 31245
18) 4
19) 3
20) 5
21) 1
22) 3 2 1 2 2
23) 2
24) 4
25) 1
26) 5
27) 4
28) 2
29) 2
30) 3 ( lt. BGB)
31) 1
32) 5
33) 4
34) 5
35) 2
36) 2
37) 1
38) 12.10.2005 ( 1 Mon nach Bekanntwerden)
39) 21.240 ( Giro+Sparkto.+Zinsen Vom Vortag/ Depotwert vom Todestag)
40) 2 ( Der Bank ist der Umfang des Nachlasses nicht bewusst, daher verlangt sie immer einen Erbschein. Beerdigungskosten können nur überwiesen werden. Bei erteilung einer Vollmacht für einen 3. hätten alle Erben gemeinsam zustimmen müssen.)
41) 4 ( "Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.")
42) 2 ( es gelten Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung.")
43) 4 100
44) 1382
45) 5
46) 4
47) 1
48) 1
49) 2,5
50) 3 4,66
51) 5
52) 1
53) 141,38 (50/50)
54) 1
55) 5
56) 79
 

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