Prüfungsergebnisse übermittelt von einem Prüf |
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Verfasst am: 28.09.2005 15:53 |
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Das sind die Ergebnisse von einem Prüfer die er mir per Mail hat zu kommen lassen
1. 28.02.2006
2. 5
3. 1
4. 5
5. 5
6. 3
7. 4
8. 1
9. 4
10. 3
11. 1,4
12. 2
13. 3
14. 5
15. 2
16. 2
17. 3,1,2,4,5
18. 4
19. 3
20. 5
21. 1
22. 3,2,1,2,2
23. 2
24. 4
25. 1
26. 5
27. 4
28. 2
29. 2
30. 3
31. 1
32. 5
33. 4
34. 5
35. 2
36. 2
37. 1
38. 12.10.2005
39. 21.240,00
40. 4
41. 4
42. 2
43. 4/100,00
44. 1.382,00
45. 5
46. 4
47. 1
48. 1
49. 2,5
50. 3/4,66
51. 5
52. 1
53. 141,38
54. 1
55. 5
56. 79
kommen lassen. |
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Verfasst am: 28.09.2005 15:55 |
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genau die gleichen ergebnisse haben wir heute in der berufsschule auch bekommen. demnach komme ich auf 74,64% bzw. 41 4/5 von 56 fragen richtig... naja, in anbetracht der tatsache dass diese zp deutlich schwerer war als die alten der letzten jahre, bin ich zufrieden. teilweise waren die fragen doch sehr detailliert. |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:06 |
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Das funktioniert ja sensationell bei euch!
Vielen Dank für euer Engagement!
Ich und so manch anderer sind euch dankbar, für die schnelle Arbeit! |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:07 |
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Bis auf Frage 40 stimmen die Ergebnisse ja überein mit denen im anderen Threat.
Da der Umfang des Nachlasses ( Konten bei anderen KIs usw) dem Kreditinstitut garnicht bekannt sein kann bei Kunden, lassen sich KIs bevor sie eine Auszahlung tätigen immer einen Erbschein geben.
Na warten wir es ab.
Vielleicht wird die auch rausgestrichen. |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:13 |
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Wenn du recht hast, was ich sehr hoffe, dann hätte ich die richtig und damit 89%
Ich hab nämlich auch den Erbschein genommen |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:20 |
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Die zuständige MA bei uns in der Bank, die die gesamten Nachlässe abwickelt, sagte direkt , dass das mit dem Erbschein richtig ist.
Und wenn Sie es nicht weiss, wer dann?
Desweiteren hab ich das mit dem Erbschein schon auf div. Internetseiten gelesen. Also , dass die Banken nur nach Vorlage eines Erbscheins auszahlen, weil dort ganz genau geregelt ist, wer was, wieviel usw erbt, wo überall die Verstorbene Guthaben hat usw.
Ausserdem spricht gegen die Lösung Nr. 4, dass die Bank ja nicht, nur weil in dem Fall die Söhne auch Kunden sind, anders vorgehen kann als bei Nachlässen, wo die Erben Nichtkunden sind.
Die Bank geht ja einheitlich vor.
Aber ich tippe mal, die Aufgabe wird gestrichen. Mir soll es egal sein.
Ob 3 oder 4 Fehler spielt bei der IHK-Notengebung ja keine Rolle. |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:31 |
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hallo. ich hab ne wichtige und blöde frage. Wie finde ich meine Punktzahl raus? gibt es für jede Aufgabe oder für jedes auseinanderstehende Kästchen einen Punkt? Gibt es für manche Aufgaben mehr Punkte? Und was ist wenn ich die Häfte einer Aufgabe richtig habe (z.B. Kennziffer richtig aber Betrag nicht)..gibt es dann einen halben Punkt? Bitte um schnelle Rückantwort. |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:40 |
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Müsste die Antwort bei 43 nicht 400,00 Euro sein?
Wenn nicht, kann mir dann einer die 100 Euro erklären? |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:43 |
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Also die Dame bekommt 25 € von ihren Arbeitgeber!!
25x12= 300€
400€-300€ = 100€
die Frage war glaube ich wieviel sie aufbringen muss!!! und da der Arbeitgeber 300€ überweist muss sie dann nur noch die 100€ aufbringen um die mximale Förderung der ASZ (18%) zuerhalten ...!! |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:43 |
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ne stimmt mit 100€
sie bekommt 25€ vom AG
wir sollten die höchstmöglichen sparzulagen ermitteln....
25€ x 12 Mon = 300€
bei Wertpapier. muss man im Jahr mindestens 400 € einzahlen damit man 18% bekommt also muss sie folglich noch 100€ selbst einzahlen... |
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Verfasst am: 28.09.2005 16:47 |
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schönes ding...
bis jetz satte 67%. nächstes mal dann doch lieber lernen :) |
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Verfasst am: 28.09.2005 17:36 |
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Ich habe 81,77 %, wenn ich mich nicht täusche!
Was ist eigentlich, wenn dieser komische Scanner den Lösungsbogen falsch einliest oder einige Antworten nicht erkennt!?
Bekommt man eigentlich die Antworten, die man aufgeschrieben zusammen mit den Ergebnissen mitgeteilt? Nicht das man auf Grund einer vielleicht schlechten Schrift nicht alle Punkte bekommt, obwohl man eigentlich mehr Aufgaben richtig hätte!?
MFG
Zum Glück kann man nicht durchfallen. |
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Verfasst am: 28.09.2005 17:44 |
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also wenn ich meine ergebnisse noch alle so im kopf hab komm ich auf 75% so ein scheiß dreck :( |
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Verfasst am: 28.09.2005 17:44 |
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die rechnung stimmt mit 400, weil sie doch die vom arbeitgeber auch auf bausparer mit 9 % staatl. Förderung einzahlen kann. Und man bekommt sowohl auf Fonds als auch auf bausparer staatl. Förderung. Und wenn sie die 300 auf bausparer und selber 400 in fonds bekommt sie 99 € förderung im jahr. zahlt sie aber 300 in fonds und 470 in bausparer bekommt sie 96,30 im jahr. somit sind 400 im jahr richtig. zahlt sie nur 100 zusätzlich ein, nimmt sie die 2. form der arbeitnehmersparzulage gar nicht wahr und bekommt auch nicht den höchsten arbeitnehmersparzulagensatz!!!!
außerdem bei aufgabe 44, muss sie nur 1083 und nicht die 300 vom arbeitgeber anlege, weil ja dorsteht, welchen betrag SIE selber anlegen muss.
mir kommen hier einige antworten sehr, sehr schleierhaft vor!!!
bin sehr gut, bin in der arbeit gut und hatte in da schule nen schcnitt von 1,6 und hab auch hierfür 5 wochen gelernt, weil ich verkürzen will.
nach diesen auswertungen hab ich aber nur kanppe 70 %. da kann was nicht stimmen! |
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Verfasst am: 28.09.2005 17:57 |
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1,6! nich schlecht.... also ich hab 2,3. dafür mach ich aber genauso viel wie für die zwischenprüfung. nix.
hat zufällig jemand tips, um nen lernfaulen menschen wie mich umzustimmen? |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:02 |
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Halli hallo!!!
Kann mir mal jemand sagen, wie ich die Prozente berechne???
Haben alle Aufgaben die gleiche Gewichtung??? Die Anzahl meiner Fehler habe ich schon.... |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:05 |
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@dortmund
100/Anzahl d. Aufgaben = Punktzahl je Aufgabe.
Also hier 1,785 Punkte je Aufgabe. Natürlich sind besondere Wertungen, z.B. bei Zuordnungsaufgaben oder zusammenhängenden Aufgaben möglich und wahrscheinlich.
Von diesen Aufgaben werden einige gestrichen werden, könnte ich mir vorstellen (oder 2 Lösungen gewertet).
Wenn bei der 31. nicht auch die 4 gezählt wird lege ich Widerspruch ein! :-)"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!" |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:23 |
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Nochmal zur Aufgabe 40
Quelle: http://www.ruby-erbrecht.de/tipp-der-woche/2005/tipp_050607_2.php?dir_no=722
Kann die Erbenstellung auch ohne einen Erbschein nachgewiesen werden?
Sofern der Erblasser eine notarielle letztwillige Verfügung hinterlassen hat, genügt in der Regel die Vorlage dieser Urkunde, wenn zusätzlich das nachlassgerichtliche Protokoll der Testamentseröffnung beigefügt wird. Die Erbenstellung muss sich aber zweifelsfrei aus dem notariellen Testament bzw. Erbvertrag ergeben, was nach einer Untersuchung aus Bayern bei rund 30 Prozent der notariellen Testamente nicht der Fall sein soll.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Zunächst ist der Erbe antragsberechtigt, also der Alleinerbe, jeder Miterbe und der Vorerbe. Darüber hinaus können auch ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter oder Nachlassinsolvenzverwalter und sogar ein Nachlassgläubiger einen Erbscheinsantrag stellen. Auch ein einzelner Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen; er hat dann zu erklären, dass die anderen Miterben die Erbschaft angenommen haben. Der Nacherbe ist erst nach dem Eintritt des Nacherbfalls antragsberechtigt. Vermächtnisnehmer und enterbte Pflichtteilsberechtigte erhalten keinen Erbschein.
Wo wird der Erbschein beantragt?
Der Antrag ist an das Nachlassgericht (= Amtsgericht, nur in Baden-Württemberg: Notariat) zu richten. Zuständig ist das Nachlassgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wozu benötigt der Erbe einen Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht und weist die darin bezeichneten Personen als Erben aus. Er ist sozusagen der "Erben-Ausweis" oder "Erben-Führerschein". Der Erbe kann damit z.B. seine Berechtigung an den Bankguthaben des Erblassers darlegen. Soweit ein Grundstück zum Nachlass gehört, wird der Erbschein vom Grundbuchamt verlangt, bevor das Grundstück auf den Namen des Erben umgeschrieben werden kann. |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:25 |
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Mein Gott, macht euch mal alle nicht fertig hier.. ist doch nur ne ZP. Da passiert doch garnix.
Und bei 31 ist 4 ja wohl absolut falsch.
Der gute Mann ist in einer Finanziellen Notlage und du drückst ihm nen kredit von 25% aufs auge? das hat nixmehr mit zinssätze frei vereinbaren zu tun. An der Aufgabe gibts mal garnix dran zu meckern. |
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Verfasst am: 28.09.2005 18:29 |
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25% ist - effektiv gesehen - bei einem derartigen Risiko nicht extrem viel, insbesondere wenn man Bearbeitungsgebühr blabla exklusive rechnet!
Im vorliegenden Fall wäre das dann Sache eines Gerichts zu entscheiden oder nicht (und nicht unsere Sache), auf keinen Fall aber ist dieser Vertrag von Haus aus nichtig.
Mal sehen was da geht. Unorthodox ist die Lösung schon, das stimmt. Aber 4 ist einfach lustiger als 1. Das ist so billig. ;-)"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!" |
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