Ergebnis Zwischenprüfung/ IHK -Lösungen bekommen |
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Verfasst am: 08.10.2005 10:28 |
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Hallo Leute.
Habe Gestern die vorläufigen IHK-Lösungen per Fax bekommen.
Sie entsprechen wirklich den Lösungen aus diesem Threat.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8611&forumid=4
Nun zu meiner Frage.
Ich habe derzeit knapp über 82 % wenn ich diese Lösungen als Maßstab nehme.
Kann sich mein Ergebnis nun nun verschlechtern, so dass ich noch auf eine 3 abrutsche?
Oder kann es sich höchstens noch verbessern, wenn zB. eine Frage gestrichen wird.
Würd mich freuen ,wenn ich eure Meinung dazu hören dürfte. |
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Verfasst am: 08.10.2005 10:50 - Geaendert am: 08.10.2005 11:24 |
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Wenn eine Frage gestrichen wird, verschlechtert man sich höchstens mittelbar.
Erst einmal wird die Frage in der Weise gestrichen, dass sie bei allen als richtig beantwortet gilt.
Das heißt für Dich, wenn eine Aufgabe gestrichen wird, die Du eh richtig beantwortet hast, bleibt Dein Einzel-Ergebnis wie es ist.
Wenn eine Frage gestrichen wird, die Du falsch hattest, so erhöht sich Dein Einzel-Ergebnis noch. Im Ergebnis behälst Du also MINDESTENS Deine 82%.
Da sich durch das Herausnehmen der Frage aber auch automatisch der IHK-Schnitt erhöht, der ebenfalls auf der Teilnahmebescheinigung zur Zwischenprüfung angegeben wird, kannst Du Dich mittelbar verschlechtern, wenn z.B. zwei oder drei Fragen gestrichen werden, die Du richtig hattest, dann könnte es z.B. sein, dass Du plötzlich genau im IHK.Schnitt liegst, ohne die Streichung aber zwei bis vier Prozent besser als der Schnitt gewesen wärest.
Davon mal abgesehen ist 82% aber eine gute Leistung!
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 08.10.2005 11:13 |
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Ja Danke schön für deine Antwort.
Also kann sich am Ergebnis nichts mehr verschlechtern. Das freut mich.
Ich hatte ja die befürchtung, dass die IHK hingehen kann und eine Lösung die in der vorläufigen Lösung der IHK veröffentlicht wurde, wieder zurücknimmt und am Ende dann doch ne andere Antwort als richtig gilt.
Bei der IHK weiss man nie :-) |
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Verfasst am: 08.10.2005 11:28 |
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Keine Panik, das passiert nicht. Es gibt nur drei Möglichkeiten, einen Einspruch gegen eine bestimmte Frage zu werten:
1.) Alles bleibt wie es ist, nur die ursprüngliche Musterlösung und nur diese ist korrekt.
2.) Eine oder mehrere andere Lösungen werden ZUSÄTZLICH als richtig gewertet.
3.) Die Frage wird als unlösbar bezeichnet in der Weise, dass Sie die Prüflinge verwirrt hat. Dann gelten alle Lösungen oder auch keine Lösung 8= aufgabe nicht bearbeitet) als richtig.
Gruß
Julien |
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