Frage zum Insolvenzverfahren |
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Verfasst am: 27.10.2005 16:39 |
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Hallo an alle...
Kann mir vielleicht jemand den Unterschied zwischen Gläubigern mit Aussonderungsrechten und Gläubigern mit Absonderungsrechten erklären???
Vielen Dank schonmal im voraus... |
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Verfasst am: 27.10.2005 17:37 - Geaendert am: 27.10.2005 21:43 |
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Aussonderung richtet sich auf Folgen der Nichtzugehörigkeit einer Sache oder eines Rechts zur Masse, wohingegen Absonderung auf bevorzugte Befriedigung aus der Masse gerichtet ist.
Da bedeutet z.B., dass ein gemieteter Gabelstapler an den Vermieter ausgesondert wird (körperlich! also der GAbelstapler selbst), der Insolvenzverwalter darf diesen natürlich nicht verkaufen, er gehört ja dem Vermieter.
Abgesondert wird aber ein verpfändeter Gabelstapler, das heißt z.B., dass der Insolvenzverwalter den Gabelstapler verkauft, der Erlös aber an den Pfandnehmer geht.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 27.10.2005 17:49 |
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@Julien
Vielen Dank |
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Verfasst am: 27.10.2005 19:01 |
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moin moin
und wie ist das bei einer Sicherungsübereignung?
Hier wird die Bank ja Eigentümer, müsste demnach auch ausgesondert werden, oder?
mfg
ice |
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Verfasst am: 27.10.2005 19:31 |
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Nein, in diesem Falle hat das KI lt. SÜ-Vertrag ein Absonderungsrecht im Insolvenzfall. Dies ist eine Grundlage der fiduziarischen (treuhänderishchen) Sicherheiten.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 27.10.2005 21:45 - Geaendert am: 27.10.2005 21:45 |
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Richtig, das Eigentum ist im Fall der SÜ nur ein Element eines Sicherungskonstruktes. Das kann man sich ganz einfach merken, in dem man sich fragt, ob die Bank an einer Aussonderung, also einer körperlichen Lieferung des Gabelstaplers in o.g. Beispiel überhaupt ein Interesse hat ... wohl eher nicht.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 28.10.2005 01:10 |
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Ganz einfach ausgedrückt kann man sich vorstellen, dass bei einer SÜ das KI der Eigentümer ist und mit dem Sicherungsgeber einen Leihvertrag abschließt.
Somit bestehen keine Ansprüche seitens des Kreditnehmers.
Flo |
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Verfasst am: 28.10.2005 09:08 |
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@ Flo11077:
> Somit bestehen keine Ansprüche seitens des Kreditnehmers.
Wie meinst Du das? Der Kreditnehmer bleibt wirtschaftlich Berechtigter und hat einige Rechte, der Kreditgeber hält nur treuhänderisch das Eigentum.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 14.11.2006 22:06 |
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Fremdes Eigentum wird ausgesondert,
mit Kreditsicherheiten belastete Gegenstände werden abgesondert und gesondert verwertet. |
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