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Frage zum Insolvenzverfahren
 
Bergi122
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.10.2005 16:39
Hallo an alle...

Kann mir vielleicht jemand den Unterschied zwischen Gläubigern mit Aussonderungsrechten und Gläubigern mit Absonderungsrechten erklären???

Vielen Dank schonmal im voraus...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2005 17:37 - Geaendert am: 27.10.2005 21:43
Aussonderung richtet sich auf Folgen der Nichtzugehörigkeit einer Sache oder eines Rechts zur Masse, wohingegen Absonderung auf bevorzugte Befriedigung aus der Masse gerichtet ist.

Da bedeutet z.B., dass ein gemieteter Gabelstapler an den Vermieter ausgesondert wird (körperlich! also der GAbelstapler selbst), der Insolvenzverwalter darf diesen natürlich nicht verkaufen, er gehört ja dem Vermieter.

Abgesondert wird aber ein verpfändeter Gabelstapler, das heißt z.B., dass der Insolvenzverwalter den Gabelstapler verkauft, der Erlös aber an den Pfandnehmer geht.

Gruß
Julien
Bergi122
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.10.2005 17:49
@Julien

Vielen Dank
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.10.2005 19:01
moin moin

und wie ist das bei einer Sicherungsübereignung?
Hier wird die Bank ja Eigentümer, müsste demnach auch ausgesondert werden, oder?

mfg
ice
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2005 19:31
Nein, in diesem Falle hat das KI lt. SÜ-Vertrag ein Absonderungsrecht im Insolvenzfall. Dies ist eine Grundlage der fiduziarischen (treuhänderishchen) Sicherheiten.

Schönen Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2005 21:45 - Geaendert am: 27.10.2005 21:45
Richtig, das Eigentum ist im Fall der SÜ nur ein Element eines Sicherungskonstruktes. Das kann man sich ganz einfach merken, in dem man sich fragt, ob die Bank an einer Aussonderung, also einer körperlichen Lieferung des Gabelstaplers in o.g. Beispiel überhaupt ein Interesse hat ... wohl eher nicht.

Gruß
Julien
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.10.2005 01:10
Ganz einfach ausgedrückt kann man sich vorstellen, dass bei einer SÜ das KI der Eigentümer ist und mit dem Sicherungsgeber einen Leihvertrag abschließt.

Somit bestehen keine Ansprüche seitens des Kreditnehmers.

Flo
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 09:08
@ Flo11077:

> Somit bestehen keine Ansprüche seitens des Kreditnehmers.

Wie meinst Du das? Der Kreditnehmer bleibt wirtschaftlich Berechtigter und hat einige Rechte, der Kreditgeber hält nur treuhänderisch das Eigentum.

Gruß
Julien
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 19:39
Das ganze Thema ist bei Wikipedia wie ich finde sehr schön erklärt

http://de.wikipedia.org/wiki/Absonderungsrecht
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 22:06
Fremdes Eigentum wird ausgesondert,
mit Kreditsicherheiten belastete Gegenstände werden abgesondert und gesondert verwertet.
 

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