Bankauskünfte über private Personen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung der Privatperson erfolgen.
Bei juristischen Personen grundsätzlich ja, es sei denn sie haben ausdrücklich Verboten Bankauskünfte zu geben
(Hoffe du verstehst was ich meine)
Auskünfte dürfen ferner nur an eigene Kunden oder andere Kis mit berechtigtem Interesse weitergegeben werden.
Bsp
A Kunde des KI xy möchte Auskunft über Firma B (Kd bei Ki xy)
Ki xy gibt die allgemein gehaltene Áuskunft.
C Kunde bei Ki ab möchte Auskunft über Firma B.
Ki xy gibt keine Auskunft-Kunde C muss sich an sein KI ab wenden, welches dann die Auskunft beim KI xy beantragen kann und bekommt.
Hoffe das ist einigermaßen verständlich._________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |