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Verfasst am: 09.05.2006 12:25 |
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Hey,
also ich fand die Fälle an sich recht ok, bis ein bis zwei Teilaufgaben wie z.b. Beschreiben Sie wie dei Kapitalanlagegesellschaften versuchen ihr Anlgaeziel zuerreichen.
Habt ihr im 3. Fall auch 300.000 EUR Ertragswert? |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:28 |
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Hi,
Ja die aufgaben waren eigentlich recht ok...ein paar Haken gibts ja immer...
aber hatte Probleme mit der Zeit!!! Habe mich zulange mit Aufgabe 1beschäftigt!!! Hab alles genausten beschrieben....und hinterher waer die zeit zuknapp!!! Wie sahs bei euch aus? |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:37 |
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Hab im dritten Fall beleihungswert von 291.000Euro raus... |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:38 |
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Die Aufgaben bei der 2 gingen teilweise in einander über, z.B. CAE und Anlageziele/Ausschüttung.
Hatte glaub ich nen BLW von 291.000 |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:43 |
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beim beleih ist TEUR 291 richtig...
190 x 8,00 = 1520,00 --> x 12 = 18240,00
18240-20% = 3648,00
18240 - 3648 = 14592
14592 : 5 x 100 = 291.840,00 --> TEUR 291 |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:44 |
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Hatte auch 291.000, hab dann allerding noch + 150.000 Bauwert DURCH 2 gerechnet und hab letzlich: 220500, aber ist ja falsch weil man nachd em Ertragswertverfahren rechnen sollte ne? |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:48 |
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ich hab den beleihungswert dann x 2 genommen (es war ja eine EG-Wohung und DG-Wohung.
Ist das nicht richtig? |
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Verfasst am: 09.05.2006 12:56 |
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Re: Florian_J
Supi ! Das hab ich auch so gerechnet und ich denke ebenfalls, dass man den Ertragswert nur so ausrechnen kann ! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:14 |
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291.000 stimmt! ich hab vergessen abzurunden! sau dämlich! durch 2 oder sowas ist der absolute kappes! das machste bei gemischten objekten, dazu musste dann aber auch den sachwert haben und den bodenwert nimmst du nur beim gespaltenen ertragswert, aber da musste den mit dem kapitalisierungsfaktor rausrechnen! also kann nur 291T richrig sein... 7 geschenkte punkte (für mich werden es nur 6 :( ) |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:17 |
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291000 hab ich auch raus, bzw. hätte ich raus wenn ich abgerundet hätte ^^ scheiße.... |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:18 |
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Was sagt ihr denn zu der letzten Aufgabe mit der GmbH ?
Darf der Gesellschafter, der nicht geschäftsführender G. der Gesellschaft lt. HR-Auszug ist (meine ich mich jedenfalls zu erinnern) vom Konto der GmbH Verfügungen vornehmen ???
- Ich denke NEIN ! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:24 |
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Ich habe auch das er das nicht darf - er steht weder im HR noch hat er Vollmacht! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:25 |
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Genauso habe ich es auch gesehen, der darf gar nix, da er als Gesellschafter mit dem operativen Geschäft nix zu tun hat !!! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:27 |
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Mal ne ganz andere Frage:
Wann musstet ihr den ersten Teil der Prüfung abgeben?
Ich dachte, man kann alle Aufgaben bis zum Schluss behalten. Doch nach einer Stunde sagte der von der IHK, dass wir abgeben müssen! War natürlich noch nicht fertig und einige haben auch mit dem 2. Teil angefangen. Dann hat er die Fälle und die Lösungen eingesammelt. Ich hoffe nur, dass auch wieder alles im richtigen Umschlag gelandet ist. Denn uns hat niemand gesagt, dass wir unseren Namen noch mal auf die Unterschriftskarte schreiben sollen. |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:30 |
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apropos U-Karte:
Wie habt ihr die Aufgabe gelöst ? Bei mir sieht das ungefähr so aus:
1. Gesch-Führer: GF E
2. Gesch.-Führer: GF E
1. Prokurist: Prok A
2. Prokurist: Prok A
Buchhalter 1: HB B
Buchhalter 2: HB B
Hab aber keine Ahnung ob das so stimmt !? |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:30 |
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Bei uns wurde von anfang an gesagt, dass wir erstmal den freischriftlichen teil machen müssen. hatten 90 minuten zeit. dann gabs ne kurze pause und danach der 2. teil mit 60 minuten. |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:31 |
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wir durften uns die zeit frei einteilen.
Frage: Kann man bei dem Beleihungswert nicht streiten, ich habe zwar auch 291 TEUR aber ein Beleihungswert ist doch unter Beachtung von Vorlasten - also müsste die Vorlast (das Wohnrecht) abgezogen werden. |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:32 |
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@hazor
wieso B bei den HB???
Ich hab die auch A - da stand doch die dürfen beide zusammen und nicht mit einem Prokuristen! |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:32 |
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das ist sicherlich richtig, steht aber nirgendwo, wie man dieses berwerten könnte |
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Verfasst am: 09.05.2006 13:33 |
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@12345678
stand da nicht etwas von wegen, nicht einzeln, sondern nur zusammen ??? |
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