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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Riesterfall
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Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:13
Ich habe eine Frage zum Riesterfall:

Für die Ermittlung von dem, was die Familie zu zahlen hat, habe ich erst einmal die EInkommen zusammengezählt, 4% ermittel, da es größer 2100 war mit 2100 weitergerechnet und davon dann die Förderungen abgezogen und alle Förderungen.

War dieser Weg richtig?

Ich glaube nein und man hätte das für jeden einzeln berechnen müssen. Da gibt es aber das Problem, dass bei ihr der SOckelbetrag von 60 € unterschritten wird, wenn man ihr beide Kinder anrechnet. Hätte man idealerweise dann die Kinder aufteilen müssen und eines ihm und eines ihr zurechnen müssen?

Vielleicht könnt ihr da ja mal zu sagen
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 13:18
Also du m usst die Verträge einzeln betrachten! Die Frau muss nur 60€ Sockelbeitrag zaheln, da sie mit ihrem Einkommen und den Kindern unter diesem Beitrag liegt und der Mann musste 4% von ich glaub 42.000€ - 154€ zahlen.
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:21
wäre das aber nicht ein bisschen theoretich.

wenn man der frau und dem mann ein kind anrechnen würde, würde die ganze familie ja weniger zahlen....


Gäbe es eigentlich Teilpunkte, wenn die Rechnung sonst richtig ist nur der Ansatz nicht??
JJ86
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:21
Hey, also es ist richtig, dass du die beiden Ehepartner alleine hättest berechnen müssen. Beim Mann wären das dann die 4 % vom Einkommen minus seine Grundzulage.

Bei der Frau muss du auch 4% von ihrem Einkommen nehmen und ihre Grundzulage und die beiden Kinderzulagen subtrahieren. Dann kommst du auf einen Wert von -44Euro. Lt. dem Altersvermögensgesetz muss man jedoch als Eigenbeitrag mind. den Sockelbeitrag von 60 Euro leisten, d. h. die Frau hat einen Eigenbeitrag von 60 Euro.
masch87
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:22
das mit den -44 hab ich auch.. würde dann nicht auch zählen:

mann: ganz normalen vertrag und
frau: nur zulagenvertrag (also garnicht einzahlen, nur prämie?) weil über den mann ist sie ja prämienberechtigt

oder ist der ansatz falsch?
KarlaKolumna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 13:22
Also ich habe das auch einzeln gerechnet und bei ihr dann den Sockelbetrag genommen.
RicardaD
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 13:23
Also erst mal: Der Fall war Mist!!! oO xD

Die Verträge musst du getrennt betrachten, die Kinderzulage bei der Frau berücksichtigen. Also:

Mann: 42.000 € Einkommen
4% = 1680,00 €

1680,00
- 154 € Grundzulage
= 1526,00 Jahresbeitrag

Frau: 12.000 € Einkommen
4% = 480,00 €

480 €
- 154 € Grundzulage
- 2 X 185 € Kinderzulage
= - 44,00 €

--> Sockelbetrag 60,00 €

==> 1526,00 € + 60,00 € = 1586,00 € insgesamt!

Angaben ohne Gewähr aber ziemlich sicher!
JJ86
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:23
Die Frau muss nach dem Gesetz aber in jedem Fall einen Eigenbeitrag leisten. Also in dem Fall die 60 Euro.
JJ86
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:25
@ Tragger: In der Aufgabe stand aber, dass BEIDE einen Vetrag abschließen und lt. Riester-Verträgen ist es grundsätzlich immer so, dass die Kinder der Frau zugeordnet werden, ausser es wird etwas anderes vereinbart...
Freddy90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 13:28
In der Aufgabe stand ja auch, dass die Kinderzulage dem Vertrag der Frau zugerechnet werden soll. Von daher ist die Rechnung mit den 1586 mE richtig
Tragger
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:29
@JJ86

klar du hast da vollkommen recht. das mit den beiden Verträgen habe ich wohl etwas überlesen...
Man hat aber die Möglichkeit bei Riester auf Antrag die Kinder ihm zurechnen zu lassen. Dann wäre es doch für die Familie günstiger....
Isa2005
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 13:53
also ich habe das auch einzeln berechnet...
also ein Vertrag für die Frau, da kam dann -44€ raus also 60,00€ Sockelbetrag
und bei dem Mann dann die 4% von 42000 - 154€

aber weiß noch einer wieviele Punkte es für die Rechnung gab?
tiny_HVB
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:05
ich habe für beide zusammen gerechnet und mir damit das probem mit dem sockelbetrag ausgehalten...

ob das rihctig wa weis ich nicht, aber es stand NIRGENDWO, dass wir die bertäge für biede einzelnd berechnen müssen!

Der Sockelbetrag steht übrigens für ein Jahr und nicht pro monat. welche hausfrau würde denn riestern wenn sie 60€ pro monat sparen müsste??? es sind also 5 euro pro monat gesetzlich vorgeschrieben das ist auch bei uns in der bank so wenn man für dieses jahr noch die volle zulage bekommen möchte, kann man das einmalig einzahlen!!!
Susilein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:08
Bei der Riester wird für jede Person ein Vertrag ab geschlossen, dh. einen für die Frau (die ihre und die Zulagen der Kinder erhält und so den Sockelbeitrag zahlen muss) und einen für den Ehemann der 4% von 42000 zahlt abzügl. seiner Zulage. Die Kinderzulagen werden IMMER auf den Vertrag der Mutter gutgeschrieben, außer es liegt ein Sorgerechtsurteil vor und es wird ausdrücklich gewünscht!
gummey
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:13
Welche 2 prämienschädlichen Ursachen habt ihr?

Ich habe:
- Verfügung vor Renteneintritt
- Umschichtung des Guthaben in ein nicht zertifiziertes Produkt

aber das war nur geraten...

bei den folgen hab ihc dann 1) Prämienverlust und 2) kein Sonderausgabenabzug in Steuererklärung möglich.
tiny_HVB
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:13
ok das mit dem sockelbetrag war mir neu... 60€ im monat,... sorry
kermitderfrosch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2008 14:14
zur aufgabe: wie wird die förderung beantragt? welche 2 wege sind möglich?
Antje1111
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.11.2008 14:15
Prämienschädlich: Vorzeitige Beleihung und vorzeitige Auflösung
dadurch dann Prämienverlust und evtl. Steuernachzahlung,wenn vorher steuerlich abgesetzt!

(auch eher aus den Fingern gesogen)
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2008 14:16 - Geaendert am: 25.11.2008 14:17
jährlicher Zulagenantrag
Dauerzulagenantrag


hab ich zumindest mal geschrieben
wird beides beim Anbieter des Produktes abgegeben

bei Prämienschädlich hab ich:

vorzeitige Auflösung
und
Rentenzahlung aus dem Vertrag bei ständigem Wohnsitz im Ausland
gummey
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2008 14:18
2 wege: jährlicher zulangenantrag oder dauerzulagenantrag wo nur änderungen angegeben werden müssen
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