SCORING WICHTIG |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:26 |
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Hallo Ihr Lieben...
wir wollen auh die Scoring aufgabe und SEPA anfecht kann mir vielleicht jemand sagen welche aufgabe Scoring war..???
Kann mir vielleicht irgendjemand noch den 1. Fall schicken von der SEPA aufgabe das wäre wirklich super... weil bis montag müssen die Kritikschreiben bei der IHK sein....
Danke Danke Danke...
E-Mail Adresse falls jemand nicht möchte das der Fall hier hin geschrieben wird...
rebecca_badr@web.de |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:28 |
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warum willst du sepa anfechten? des war doch super easy!!! und die aufgabe 8 war doch auch leicht machbar |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:40 |
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meine Fresse es geht mir echt auf den Sack kann mir jemand einfach die Aufgabe geben..???
Diese Diskutiererei hier immer...
Jeder hat seine Meinung...!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:46 |
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scoring war aufgabe 8 !!!!
Ich kann dir den Fall auch gerne per Mail schicken!
Kann ich aber erst in ca. 2 stunden wenn ich zuhause bin!
Passt des oder hast du den Fall mittlerweile schon? |
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Verfasst am: 27.11.2009 12:55 |
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Also in 2 Stunden wäre ok...
Ich danke dir für die antwort... :)))))) |
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Verfasst am: 27.11.2009 13:06 |
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schreibt Ihr in eurem Kritikschreiben auch etwas zur Aufgabe 9 Rechte eines Aktionärs? |
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Verfasst am: 27.11.2009 13:09 |
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nein das hatten wir nicht vor... aber stimmt da gab es ja auch noch ein paar probleme... |
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Verfasst am: 27.11.2009 13:12 |
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okay...muss man seine Kritik an die zuständige örtliche IHK richten?
Schließlich verfolgen wir ja alle das gleiche Ziel...soviel Prozent wie möglich ^^ |
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Verfasst am: 27.11.2009 13:36 |
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Hallo hat jemand von Euch die Fälle mitnehmen dürfen ?
Wäre klasse wenn sie mir geschickt werden könnten.
Danke.
c.wischnewsky@yahoo.de |
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Verfasst am: 27.11.2009 16:09 |
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genau die kritik muss an die örtiche IHK gesendet werden aber am besten per mail weil am montag muss die kritik da sein.. :) |
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Verfasst am: 27.11.2009 16:13 |
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"Als Aktionär haben Sie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, falls die AG in Insolvenz geht."
Diese Aussage ist leider nicht ganz richtig, weil das Insolvenzverfahren vorsieht, dass die AG gerettet werden soll.
Nur im Falle der Auflösung der Gesellschaft, hat der Aktionär Recht auf seinen Anteil am Liquidationserlös. |
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Verfasst am: 27.11.2009 19:44 |
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Herrmann das sehe ich z.B. anders... dazu habe ich auch einige Artikel gefunden.
"Der Aktionär hat aber trotzdem ein gewisses Recht - nämlich das Recht auf Liquidationserlös.
Die einzige Möglichkeit die dem Kapitalgeber noch übrig bleibt ist, dass er einen Anteil aus einem möglichen Verkauf aus der Konkursmasse erhält. Wie hoch dieser jeweilige Erlös aus dem Verkauf der Konkursmasse ist, hängt vom jeweiligen restlichen Unternehmenswert ab und dem Verhandlungsgeschick des Masseverwalters."
Konkurs ist ja durch insolvenz 1999 abgelöst worden.
Von daher... |
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Verfasst am: 27.11.2009 20:00 |
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Natürlich haben die Aktionäre ein Recht auf Liquidatationserlös, wenn die AG aufgelöst wird.
Eine Insolvenz soll aber eine Auflösung verhindern. |
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Verfasst am: 29.11.2009 18:25 |
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Das ist richtig, jedoch gibt es nur 2 wege aus einer insolvenz... einmal die liqidation des unternehmens, oder das unternehmen berappelt sich wieder und insolvenz wird überstanden. Daher kann man nicht pauschal die aussage für falsch erklären, weil eine insolvenz kann in beide Richtungen gehen.
Das ist zumindest meine Meinung. Ich fand die aufgabe war nicht klar gestellt. ich hatte auch zuerst das mit den eingeschränkten aktionärs rechten, jedoch stand dort nicht von wem sie das eingeschränkte auskunftsrecht erhalten.. bzw. vom wem sie die auskunft erhalten können. daher hab ich mich nachher dagegen entschieden. Weil in dem fall ja auch mehrere möglichkeiten bestehen.
Naja, hin oder her. Mir solls egal sein. Ich hab ( mit sicherheit) bestanden und in 2 Jahren fragt keiner mehr danach ;-) |
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Verfasst am: 29.11.2009 19:54 |
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Hallo,
zu den Aktionärsrechten:
Ich fand es sehr verwirrend. Es wird immer vom Liquidationserlös in den Büchern und im Gesetz geredet, aber nie, wann dieser Fall nun wirklich eintritt.
Des Weiteren habe ich noch nie von einem eingeschränkten Auskunfstrecht gehört. Ich habe immer nur (auch im Gesetz) vom generellen Auskunftsrecht gelesen.
Die Frage war wirklich nicht eindeutig. Ihr fechtet diese jetzt an?
Grüße |
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Verfasst am: 29.11.2009 21:44 |
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ich hab zu dieser aufgabe etwas an die ihk gesendet... mal sehen |
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Verfasst am: 30.11.2009 12:07 |
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also wir haben nur zu der aufgabe 8 und sepa eine anfechtung gemacht...
haben sie per mail an die örtliche ihk geschrieben.. weil bis heute alles da sein muss... |
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Verfasst am: 30.11.2009 21:23 |
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ihr dämlichen kinder sepa war so EASY!!! es gehört auchzu den auslandsübeweisungen du trottel oder weißt du ned mal was iban nummer ist? |
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Verfasst am: 01.12.2009 10:57 |
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Raiberdatschi gehört mal in seine Schranken gewiesen! Wenn nicht gar gesperrt.
Vllt. solltest du deine Ausdrucksweisen überdenken?! Ansonsten bin ich stark der Meinung, dass jemand mit so einem Niveau wie du NICHTS in der Bankenwelt verloren hat! |
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Verfasst am: 01.12.2009 11:08 |
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Wenn man etwas anfechtet hat niemand was zu verlieren.. ich weiß gar nicht was du dich so aufregst... ich dachte das ist ein Forum mit niveau aber dann sollten solche leute wie du gesperrt werden... |
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