Aufgabe 23 |
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Verfasst am: 29.11.2011 02:51 |
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Hi kann pls einer Aufgabe 23 inkl. antwortmöglichkeiten posten?
ich lese hier immer das "cif-wert plus 10%" richtig ist.
in der prüfung habe ich den punkt das der importeur sich bei einem unfall auf see mit der versicherung ausernandersetzten muss gewählt. was ja auch stimmt...oder belehrt mich eines besseren, wenn ich die antwortmöglichkeit falsch gelesen habe.
mit dem wort "cif-wert" konnte ich nichts anfangen...mir ist klar das die versicherungsumme mind. 10% die summer des Gut´s übersteigen muss, aber cif-wert habe ich vorher noch nie gehört :/
lg |
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Verfasst am: 29.11.2011 16:59 |
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die versicherugssumme muss mindestens 110% des cif-wertes sein. cif ist der wert, der dem importeur ja vom exporteur in rechnung gestellt wird. dadurch ist der importeur gut abgesichert. |
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Verfasst am: 29.11.2011 17:25 |
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Ich habe es so gelernt das die Versicherung
mind. 110% des warenwert‘s haben muss und nicht cif.
Und selbst wenn es so ist das es vom cif wert berechnet wird ist meine antwortmöglichkeit immernoch richtig.
Cif-wert : http://www.logistik-lexikon.de/ccCiid1284.html
Demnach macht es keinen Sinn die Versicherung über den cif wert abzuschließen, den man hat den cif wert vor abschluß der Versicherung noch gar nicht xD |
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Verfasst am: 29.11.2011 19:00 |
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aber so kann der exporteur davon ausgehen, dass er auch den wert kriegt, da er alles zahlen muss bzw. in vorleistung tritt
guck mal im kompaktwissen kapitel 10.3.2 generalpolice. letzter absatz ungefähr |
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Verfasst am: 29.11.2011 20:12 |
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der importeur hat die sicherheit nicht der exporteur
ich habe das buch leider nicht...
und immernoch ist meine aussage das bei einem unfall der importeur sich mit der versicherung in verbindung setzten muss richtig.
hat vielleicht jemand die genauen antwortmöglichkeiten zur verfügung? |
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Verfasst am: 29.11.2011 20:18 |
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das ist klar, dass der exporteur die versicherung zugunsten des importeurs abschliesst, aber die 110% stimmen auch. |
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Verfasst am: 29.11.2011 23:09 |
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sooo in meiner ausgabe vom kompaktwissen steht
"Abschluss der im Vertrag vereinbarten Transportversicherung(...)Versicherungssumme in der Kontraktwährung: mindestens KAUFPREIS ZUZÜGLICH 10%(...)
für mich also eindeutig falsch das es 110% des Cif-Wertes sein sollen
den Cif-wert=
Warenpreis+
Transportkosten+
Versicherungskosten |
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Verfasst am: 29.11.2011 23:16 |
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wir haben es so in der schule gelernt...
man könnte es aber auch so sehen, dass der exporteur dem importeur mindestens den cif-wert in rechnung stellt und das entspricht dann dem kaufpreis.
kann jemand vielleicht mal sagen, was jetzt richtig ist?! Wäre sehr nett |
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Verfasst am: 30.11.2011 09:16 - Geaendert am: 30.11.2011 09:50 |
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Die Incoterms 2010 lauten wie folgt:
" Die Versicherung muss zumindest den im Vertrag genannten Preis zuzüglich zehn Prozent (d.h. 110 %) decken."
Wenn im Vertrag eine CIF-Lieferung vereinbart wurde ist der Preis, der vom Importeur zu zahlen ist, der CIF-Preis.
In diesem Preis sind die Seefrachtkosten und die Versicherungsprämie enthalten, die der Exporteur dem Importeur in Rechnung stellt. |
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