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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

1. Fall / Ausland
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Tanja1981
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 00:53
Wisst ihr was die mit der Frage meinten, dass man erklären soll was "freight prepaid" bedeutet??? Da stand doch schon das es heißt "Fracht bezahlt! Was sollte man sich denn da noch aus den Fingern saugen ??!! Habe in den Schulbüchern nachgeschlagen, da steht nichts weiter zu drin...
sky21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2003 00:57
Also ich hab da nur zu geschrieben, dass ja der Importeur
mit diesem Hinweis sehen kann, dass er keine Transport-
kosten hat, da diese ja schon bezahlt worden sind. Somit
eine Absicherung wegen der CIF-Klausel
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 00:58
Hi!!!

Hab auch nicht so recht ne Ahnung gehabt!!!
Ich hab geschrieben, da das Konossement ein Traditionspapier ist und somit die Ware verkörpert und die Ware deshalb auch dagegen ausgegeben werden kann muß die Fracht im voraus bezahlt werden!!!
Keine Ahnung ob das stimmt war das einzige was mir dazu eingefallen ist!!!
Was habt denn Ihr alle geschrieben???
Na ja jetzt ham wir es wenigstens rum aber Riester war schon echt ein Hammer!!!
So long

Shaggy
BobyM
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 01:02
Ich würde ganz spontan Sky zustimmen, hab das nämlich auch geschrieben...
Tanja1981
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 01:05
Also ich habe geraten dass der Importeur nicht betrogen werden kann, indem er die Frachtkosten nochmal zahlen muss, weil drinsteht dass der Exporteur schon gezahlt hat....

So ein Blödsinn... Dafür vereinbart man doch die Incoterms - damit die Beteiligten wissen wer was zu zahlen hat.

Schon merkwürdig dass man etwas wissen soll, was in meinen beiden Bankwirtschaft-Büchern nicht drin steht...
Brazzo22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 01:21
Hallo!

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:

Die Fracht muss entsprechend der Lieferbedingung CIF durch die Coffe GmbH bezahlt werden.
Diese Vorauszahlung wird im Konnossement bestätigt.

Das wäre die Antwort gewesen!
Tanja1981
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 01:30
Na klasse... Frage mich nur, wie man darauf denn kommen soll. Nächstes mal können sie ja fragen warum 1x1=1 ist...
ich
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 08:32
Bei dieser Aufgabe war zwischen dem Importeur und dem Exporteur die Vereinbarung CIF gemacht worden. CIF= Cost, Insurance and freight. Das bedeutet: Die Kosten für die Fracht zahlt der Exporteur. Der Vermerk freight prepaid wird nur als Sicherheit angegeben, daß dies schon erledigt wurde. Sprich: der Kostenübergang bei CIF ist nach der Seeversicherung, also sind die Frachtkosten mit inbegriffen. So hab ich die Lösung geschrieben. Könnte dies richtig sein?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 15:10
Da CIF vereinbart war, muss die Fracht durch den Exportuer gezahlt werden. Diese Bezahlung wird im Konnossement bestätigt. Somit ist CIF teilweise erfüllt.
Squezze
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2003 15:52
Hallöchen

Noch ‘ne Frage,
was ist mit der Versicherung?
Hat da jemand ‘nen Plan?

LG
Spartina
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 16:40
Hi!

Also bei der Frage, warum die Versicherung 110 % des Kaufpreises abdecken soll, hab ich geschrieben, dass ja im schlimmsten Fall nicht nur die Ware komplett zerstört sein kann, sonder noch zusätzliche Kosten anfallen könnten, wie z.B. Bergung der Ware oder des Schiffes.

Keine Ahnung ob das stimmt, könnte mir das jemand sagen?

Danke und Grüße
monopol
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 17:24
Die Versicherungssumme wird im Regelfall immer über 110% des Warenwertes abgeschlossen. Die 10% sichern dem Importeur die entgangene Gewinnspanne ab (imaginärer Gewinn), wenn das Schiff absäuft.
Squezze
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.11.2003 17:32
Und wer ist der Begünstigte???
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.11.2003 17:45
Der Begünstigte ist der Importeur, oder!?
alishpunkt
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 19:16
Meiner Meinung nach, ist der Exporteur der Begünstigte der Versicherung!!!
Schließlich ist es ja auch derjenige, der die Arschkarte hat, wenn der olle Kahn echt absäuft, oder bin ich total blind???

MfG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 19:22
Der Gefahrenübergang findet im Verschiffungshafen statt. Geht das Schiff unter, ist das ein Problem des Importeurs. Dieser kann sich mit der Versihcerung herum schlagen.
Als Begünstigter wird i.d.R. der Importeur eingetragen. Schließlich ist auch sein fiktiver Gewinn mitversichert.
Nina84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.11.2003 19:29
hey, ich hab bei den 110% geschrieben, dass der schaden ja höher sein kann wie der eigentliche wert der ware. das stimmt dann also auch oder? ich hab ja z.b. bergungskosten und so damit gemeint.

aber mal was anderes: findet ihr es nicht auch zu krass, dass die wirklich 2 jahre hintereinander so einen auslands-dreck da bringen?? wer braucht denn sowas bitte in seinem alltäglichen bankerleben....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 19:40
Der Auslandszahlungsverkehr wird in der 12. Klasse 3 Wochenstunden in Blockklassen unterrichtet.
Ein Fall aus dem Auslandszahlungsverkehr wird gut bis sehr gut bearbeitet. Es wäre schade, wenn kein Auslandsverkehr nicht mehr geprüft wird.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.11.2003 20:01
Also mir hat Ausland geholfen, dafür habe ich in dem 3. Fall voll daneben gelangt. Ich frage mich jetzt noch, wie ich das hinbekommen hab´- zumal ich damit fest gerechnet habe und mir nochmal das wichtigste angeschaut habe. Warn es die Nerven? Jo, war so! Im dritten Fall fand ich zudem die Punktebewertung vollkommen daneben ! Wie kann man auf eine einzige Antwort 6 Punkte geben?!? Wer von diesen IHKlern hat da den Arsch offen, das kann doch wohl net angehen auf eine Scheiß-Frage 6 Punkte zu geben. Die Frage war:

Herr Fischer befürchtet, dass bei der Lohn- und Gehaltsabtretung sein AG ein negatives Bild von ihm bekommen könnte:
Antwort: Befürchtung unnötig, es kann eine stille Zession vereinbart werden. (6 Punkte)

Und das mein ich eben mit "Arsch offen"

Sorry für die Ausdrucksweise, aber das war gemein!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2003 21:37
So kurz war die geforderte Antwort auf den 3. Fall auch wieder nicht:

Lösungsvorschlag zum Fall 3, 1. Aufgabe

Die Bedenken von Herrn Fischer sind nur bei einer offenen Sicherungsabtretung gerechtfertigt. Kunde und Bank können aber auch eine stille Sicherungszession vereinbaren. Dann wird die Sicherungsabtretung dem Arbeitgeber nicht angezeigt. Die Bank lässt sich aber eine Vollmacht geben, die Zession offen zulegen, wenn Herr Fischer den Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.

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