Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 20
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Brief an die IHK!
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
nicole1984
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 18:42
Hallo an alle Prüflinge Sommer 2005!

Wer von euch bzw. wessen Jahrgang hat einen Brief an die IHK geschrieben wegen der Anfechtung verschiedener Prüfungsaufgaben??

Ich habe zusammen mit meinem Jahrgang einen Brief geschrieben und wollte mich mal umhören ob wir damit evtentuell Erfolg haben könnten!

Wenn es geht schreibt auch die Aufgaben dazu, die ihr in eurem Brief aufgeführt habt!

Lg
Nicole

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!


Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 18:47
kannst uns ja informieren ob sie und was die antworten.
nicole1984
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 19:32
Ja klar kann ich machen..glaube aber nicht, dass die irgendwas antworten..naja wir werden sehen!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Katti
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 08:29
Hallo Ihr lieben,

meine Klasse und ich haben auch einen Brief an die IHK geschrieben.

In BBL: Aufg. 1 und die Aufg. mit AN- Zulage
In REWE: die 15. Aufgabe aus Zeit gGründen
In Wl: die Aufg. mit der Sozailversicherung.

Es waren glaub ich noch mehr Aufgaben, aber ich weiß die nicht mehr so genau.

Gruß Katti
Espe
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 08:31
Was gabs denn bei der 1. Aufgabe in BBL zu bemängeln?

Grüße

Espe

Möge dr Saft mit euch sein!

Katti
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 08:45
Denk doch mal nach. Was machst du in der Bankk, kann man den Scheck so einlösen oder fragst du den Kunden nach ob das so seine Richtigkeit hat? Also ich setze mich mit dem Austeller in Verbindung, so wie ich es in der Schule gelernt haben.

Meine Chefin sitzt im IHK Ausschuss. und Sie meinte, das man diese Frage auf jedenfall anfechten kann. Weil die Bank sich mit dem Aussteller in Verbindung setzen kann, muss aber nicht.

Gruß Katti
xxx
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 10:43
Hallo!

Meine Klassenleiterin hat auch einen Brief an die IHK geschrieben,
und zwar wg. der Aufgaben in BBL (AN-Zulage) sowie WISO (Sozialversicherung). Bei der letzten wurde dafür plädiert, dass sowohl der volle als auch der hälftige Betrag akzeptiert wird oder das Folgefehler akzeptiert werden, wenn bei a nur eine Lösung als richtig annerkannt wird. Außerdem habe ich noch selbst an die IHK und den ZPA in Köln einen Widerspruch der WISO-Aufgabe eingereicht! Habe aber auch noch nichts gehört, also: abwarten...
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 15:22
Ich weiß gar nicht, was ihr alle mit der Sozialversicherungaufgabe habt. Es war doch die Frage nach den zu überweisenden Beträgen des Arbeitgebers! Oder bekommt ihr euren Anteil mit ausgezahlt und müsst diesen dann selber überweisen??? Seht ihr... Ist doch logo, dass man die vollen Beiträge nimmt...
f_philipp
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 15:43
da hast du zwar recht aber man könnte die aufgabe auch zurecht so verstehen das der aufwand ja aufgeteilt wurde 1/2 arbeitnehmer 1/2 arbeitgeber.
der zu überweisende betrag zum schluss der aufgabe ist ja klar das Kreditintitut überweist alles
hiob
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 15:53
Das mit dem Scheck finde ich eigentlich einleuchtend.
Wir machen das so wie‘s gesetzlich geregelt ist...
Wenn eine GS 8000 Kunden hat und davon nur 150 Regelmäßig Gehaltschecks bringen (Die anderen Schecks noch gar nicht berücksichtigt) soll ich mir merken ob der jeden Monat kommt? Nee das ist unmöglich.
Sozialvers.aufgabe hab ich auch falsch.
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:22
also bei der Aufgabe mit dem Scheck war doch nur eine Anwort logisch, oder??? Ich denke man sollte nun nicht versuchen nur auf Grund des Schwierigkeitsgrades der diesjährigen Prüfung alles Anzufechten was einem in den Weg kommt. Wenn dieses Jahr wesentlich mehr Leute unter der Grenze sind als in den Vorjahren wird die IHK schon reagieren, dei sind doch auch gewillt, dass möglichst viele durchkommen.
Guybrush
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:25
Die frist, in der man nen Brief hätte schreben könen ist doch eh schon rum, oder irre ich mich?
Wenn doch möcht ich gern etwas TNT für den Brief spenden...
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:36
Ja, die Frist ist um. Meiner Meinung nach 10 Tage nach der schriftlichen Prüfung. Mit der anfechterei bringt doch eh in den meinten Fällen nichts.
Starmoney27
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:43
Hi,
also unser Lehrer hat die Aufgabe in WiSo mit den Sozialversicherungen angefochten, da man sie sehr gut falsch verstehen kann und die Aufgabe in ReWe mit den Stückzinsen, da in den vorläufigen Lösung mit 365 Tagen gerechnet wurde, aber ein paar von uns sagen und er, dass es sich um ein Schaltjahr handelt, d.h. dass auch mit 366 Tagen gerechnet werden kann.
Mal schauen, was so rauskommt...
Ich hätte gern noch die VL-Aufgabe in BBL angefochten, hab leider keine VL vergeben...
Na ja, hauptsache wir haben die AP hinter uns u. vor allem bestanden.....
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:48
und euer lehrer hat denen, die gesagt haben man könnte mit 366 rechnen da 2004 n schaltjahr ist, nicht verbessert?

2004 ist zwar ein schaltjahr, die zinsperiode liegt aber ausserhalb des februars. und soweit ich es weiss ist der zusätzliche tag im schaltjahr immer der 29 feb.. also ist die grundlage zur berechnung die zinsperiode, welche sich eindeutig über 365 tage erstreckt.
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:53
-365 Tage sind richtig, da der Februar nicht direkt betroffen - war, das wurde auch schon in den Diskussionen in den letzten Wochen erläutert. Also ich denke, da werdet ihr kein Glück mit der Anfechtung haben.

- WISO war für mich eindeutig, da die Frage nach den zu überweisenden Beträgen gestellt wurde

- Kann es sein, dass bei der Aufgabe mit de´n Kreditsicherheiten in BWL bei den Bundeswertpapieren 2 Möglichkeiten richtig waren? Kann sich jemand erinnern???
Starmoney27
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:53
er meinte man könnte auch mit 366 tagen rechnen, da es ein Schaltjahr ist u. man die Methode act/ act nimmt.
Ich hab aber leider auch so gerechnet, hatte erst das ergebnis mit 365 Tagen und dann hab ich noch mal drüber geschaut u. 2004 gesehen u. habs leider wieder verbessert..
Deneman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 16:59
@fischkopp

Ich kann mich nicht erinnern welche Aufgabe du meinst. Wertpapiere als Kreditsicherheiten? Im 2. oder im 3. Fall?
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 17:07
Im geschlossenen Teil,da war eine Aufgabe, da sollten wir Kreditsichehreiten zuordnen. Unter anderem mit SÜ, Abtretung und auch Bundeswertpapieren
Deneman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.05.2005 17:39
Achso, ich dachte noch beim konventionellen. Aber ich weiss nicht mehr was ich bei der Aufgabe hatte. Sorry
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse